EU-Konsultationen zu Datenschutz und Videoüberwachung

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Befragung zum geplanten Rahmenwerk für das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten gestartet. Der EU-Datenschutzbeauftragte sammelt zudem Meinungen zur Kameraüberwachung.

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Die EU-Kommission hat eine breit angelegte öffentliche Befragung zum geplanten rechtlichen Rahmenwerk für das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten gestartet. Noch bis Ende Dezember können Interessierte ihre Stellungnahmen einreichen. Die Brüsseler Behörde möchte vor allem wissen, vor welchen Herausforderungen Bürger und Angestellte in Behörden oder Unternehmen den Datenschutz insbesondere im Lichte neuer Technologien und der Globalisierung gestellt sehen. Weiter sollen die Teilnehmer angeben, ob sie die derzeitigen Gesetze für ausreichend halten oder welche Änderungen sie als nötig empfinden.

Die Kommission selbst schreibt in ihrer Mitteilung, die den Hintergrund zu der Konsultation bildet, "der derzeitige rechtliche Rahmen gewährleistet ein hohes Schutzniveau". In Anbetracht des raschen technologischen Wandels bedürfe es aber zusätzlicher Maßnahmen, um diese Grundsätze aufrecht zu erhalten. Dabei lässt es die Brüsseler Behörde fürs Erste dahingestellt, ob die Reaktionen "legislativer oder sonstiger Art" sein sollten.

Nach Ansicht der Kommission müssen "geeignete neue Technologien entwickelt werden, die den Anforderungen an den Datenschutz Rechnung tragen". Zu diesem Zweck sei die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor speziell im Bereich der Forschung zu verbessern. Datenschutzfreundliche Techniken, Produkte und Dienstleistungen sollten eventuell mit einem europäischen Prüfsiegel versehen werden, meint die Behörde weiter. Ein wirksamer Datenschutz setze nicht zuletzt eine gute Kenntnis der Rechte und der Gefahren vor allem des Internet voraus. Deshalb seien Informations- und Aufklärungskampagnen geplant, die sich insbesondere "an die am stärksten gefährdeten Personengruppen richten".

Beim Europäischen Datenschutzbeauftragten läuft parallel noch bis zum 15. September eine Konsultation (PDF-Datei) über einen Entwurf für Richtlinien zur Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Sektor. Die Ergebnisse will die Aufsichtsbehörde am 30. September in einem Workshop mit Fachleuten aus Wirtschaft und Verwaltung sowie anderen Datenschutzbeauftragten besprechen. Ziel der geplanten Richtlinien ist es, einer "unkontrollierten Ausbreitung" des Einsatzes Überwachungskameras von vornherein Einhalt zu gebieten. Zum anderen sollen Einrichtungen, bei denen die Implementierung elektronischer Augen berechtigt ist, hinsichtlich wirksamer Schutzvorkehrungen beraten werden.

Laut dem zu kommentierenden Entwurf soll den auf Videoüberwachung setzenden und dazu berechtigten Institutionen zunächst eine sorgfältige Prüfung ans Herz gelegt werden, ob die Technik effizient und verhältnismäßig ist. Beim Anbringen der Kameras sei im Zusammenspiel mit Konzerndatenschutzbeauftragten zu klären, dass in die Grundrechte der Betroffenen nicht zu sehr eingegriffen werde. Das Videomaterial dürfe zudem "nicht länger als notwendig" aufbewahrt werden. In der Regel sei es nach 48 Stunden zu löschen. Zudem müssten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um einen unberechtigten Zugriff auf die Aufnahmen zu verhindern. Die Öffentlichkeit müsse über die Überwachung informiert werden. Zudem sei Betroffenen Auskunft darüber zu geben, welche Videodaten über sie verarbeitet werden.

Neue oder besonders tief in die Grundrechte einschneidende Techniken wie Videoüberwachungsanlagen, die mit biometrischen Datenbanken gekoppelt würden, erfordern dem Papier nach zusätzliche Sicherungsvorkehrungen. Ferner sollen die Schutzbestimmungen in einem eigenen Regelwerk erfasst und dem EU-Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorgelegt werden. Einbauen will die Behörde in die Richtlinien zudem beispielhafte Lösungen zum Datenschutz bei der Videoüberwachung. (Stefan Krempl) (uk)