Forenbetreiber wehren sich erfolgreich gegen SMS-Abzocker
Ein Unternehmen, das unbedarften Verbrauchern Premium-SMS-Abos unterjubelte, wollte Kritikern einen Maulkorb verpassen. Der Verein Antispam e.V. wehrte sich erfolgreich gegen Unterlassungsaufforderungen zu Forenbeiträgen.
Mit einer perfiden Masche versuchte die Hannoveraner Firma ServerTel Ltd. & Co KG, unbedarfte Handy-Nutzer zum Abschluss von Premium-SMS-Abonnements zu bewegen. Laut Betroffenen versandte das Unternehmen SMS-Nachrichten mit dem Text "Es wurde Ihnen ein SMS-Telegramm übermittelt, jemand, der Sie dringend erreichen will, um es abzufragen, senden Sie KATI". Wer antwortete, schloss ein Abo für 59 Euro ab.
Regte sich Kritik an der Abzockmethode, reagierte ServerTel mit der juristischen Keule. So versuchte die Firma etwa, gegen Warnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor den SMS-Locknachrichten vorzugehen – bisher ohne Erfolg. Als im viel besuchten Webforum des gemeinnützigen Vereins Antispam e.V. berichtet wurde, ServerTel versende SpamSMS, mahnte die Firma den Verein kostenpflichtig ab und verlangte eine Löschung des Beitrags sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Antispam e.V. weigerte sich, dem nachzukommen.
ServerTel erwirkte daraufhin vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Verbraucherverein, gegen die dieser mit Erfolg Widerspruch einlegte (Az. 28 O 189/08). Nach Ansicht des Landgerichts konnte in dem Verfahren hinreichend glaubhaft gemacht werden, dass die Äußerung des Forennutzers zutreffend ist, also ServerTel tatsächlich SpamSMS versandt hat. Die von dem Unternehmen gegen das Urteil eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht Köln wurde im Oktober zurückgenommen. Parallel zu dieser Sache scheiterte ServerTel vor dem Landgericht Braunschweig mit dem Versuch, den Verfasser des Forenbeitrags selbst zum Schweigen zu bringen.
Andreas Klisch, zweiter Vorsitzender des Antispam e.V. zeigte sich in einer Mitteilung des Vereins mit der Entscheidung der Gerichte zufrieden: Es sei "immer wieder zu beobachten, dass gerade dubiose Unternehmen gegen negative Berichterstattung in Internetforen mit dem Mittel von teueren Abmahnungen vorgehen. Die Entscheidung des LG Köln zeigt, dass es sich für Betreiber lohnt, gegen solche unberechtigten Maulkörbe vorzugehen". (hob)