Frankreich: Geheimdienst-Datenbank "Edvige" beunruhigt die Ă–ffentlichkeit

Schwulen- und Lesbenverbände, aber auch Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen stoßen sich an der Reichweite der Datenerfassung durch den französischen Inlandsgeheimdienst DCRI, die Angaben über sexuelle Vorlieben umfassen könnte.

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Von
  • Thomas Pany

Die Staatliche Datenbank "Edvige" (exploitation documentaire et valorisation de l’information générale), in der Daten vom Inlandsgeheimdienst DCRI gesammelt und verwaltet werden, beunruhigt die Öffentlichkeit. Zur Stunde sind es 43.159 Personen und 310 Organisationen, die in Frankreich die Online-Petition zur Abschaffung der kontroversen Datenbank "Edvige" unterstützen. Die Petition ist seit 10. Juli online.

Laut einem aktuellen Bericht der Tageszeitung Le Monde zeigen sich Verbände, die für die Rechte von Lesben und Homosexuellen eintreten, besonders beunruhigt. Grund: Die Daten, die vom Inlandsgeheimdienst DCRI gesammelt und verwaltet werden, sollen sich auch auf Angaben zum Geschlechtsleben erstrecken. Zwar kommen sexuelle Vorlieben in der per Regierungsverordnung festgelegten Liste der Daten, die erfasst werden sollen, nicht vor, aber im Text der Verordnung wird die Möglichkeit erwähnt, auf eine frühere Bestimmung zurückzugreifen, die Ausnahmen bei der Erfassung von Daten zur "ethnischen Abstammung, Gesundheit und dem Geschlechtsleben" einer Person auflistet.

Seit die Datenerfassung "Edvige" per Dekret am 1.Juli eingeführt wurde, ist die "Datenbank potenzieller Gewalttäter" Gegenstand größerer Empörung – zumindest bei jenen, die von "Edvige" wissen. Die Verordnung wurde ohne große öffentliche Debatte in Kraft gesetzt.

Umso größer ist dann das Erstaunen der Öffentlichkeit darüber, welche Daten "Edvige" von welchen Personen sammeln will. "Edvige" soll für die Polizei und andere Behörden Daten von Personen zentral erfassen, die sich entweder für ein "politisches, gewerkschaftliches oder religiöses Mandat" bewerben, bzw. schon mit einem solchen Mandat betraut sind. Darüber hinaus sammelt Edvige jedoch auch Daten von Individuen bzw. Gruppen, "die möglicherweise die öffentliche Ordnung stören könnten". Darunter können anders als bisher auch 13-Jährige fallen und Personen, die noch keine Straftat begangen haben. Bisher durften persönliche Daten von Jugendlichen nur im Zusammenhang einer Straftat gespeichert werden.

Laut Artikel 2 der Regierungsverordnung zu "Edvige" können Informationen zum Familienstand, Beruf, zur Adresse, zu Adressenwechsel, zu körperlichen Merkmalen, zur Identität, zur Steuer, zu Vorstrafen, zur Anmeldung des Autos, aber auch zum Bekanntenkreis und – durch andere Verordnungen eingeschränkt – zum Verhalten der Personen gesammelt werden. Nach Informationen von Le Monde wollen sieben Gewerkschaften und die Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l'homme nach der Sommerpause beim zuständigen obersten Gericht – dem Conseil d'Etat – Widerspruch gegen "Edvige" einlegen, damit die Regierungsverordnung annulliert wird. ()