Gravenreuth rechtskräftig zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt
In einem Verfahren vor dem Landgericht München I wurden zwei Urteile wegen Untreue gegen den Rechtsanwalt über sechs beziehungsweise sieben Monaten zusammengefasst.
- Peter Mühlbauer
Die Rechtskunst und die Mathematik gehen manchmal verschiedene Wege: So kam es, dass bei dem bekannten Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth heute zwei wegen Untreue ausgesprochene Bewährungsstrafen von sechs und sieben Monaten zu elf Monaten zusammengefasst wurden (Az. 26 Ns 241 Js 203139/05). Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I war eine erstinstanzliche Verurteilung aus dem Jahre 2006 zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Gravenreuth hatte nach Erkenntnis des Gerichts Mandantengelder einbehalten und als Entschuldigung unter anderem angebliche Fehler seines Personals und "Überlastung" seinerseits ins Feld geführt. Zudem hatte er versucht, eine Verurteilung zu verhindern, indem er behauptete, sein Mandant wäre dazu verpflichtet gewesen, ihm seine Kontonummer mitzuteilen, weil er andere Zahlungsformen nicht akzeptieren würde. Nach Angaben des Gerichts war die finanzielle Ausstattung der Kanzlei zu diesem Zeitpunkt schlecht. Auf das in der ersten Instanz gefällte Strafmaß wirkte sich aus, dass Gravenreuth dem Gericht zufolge "einschlägig vorbelastet" war und "keinerlei Schuldeinsicht" zeigte. Daneben fiel auch eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen ins Gewicht.
Gravenreuth, dem nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, hatte zu Beginn der heutigen Verhandlung seine Berufung überraschend zurückgenommen, nachdem er sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Begrenzung der Gesamtstrafe aus dieser und einer weiteren Verurteilung wegen Untreue im Februar 2008 geeinigt hatte. Bei dem daraufhin gesprochenen Urteil berücksichtigte das Gericht, dass Gravenreuth mittlerweile begonnen hat, dem Geschädigten das ihm vorenthaltene Geld auszuzahlen und somit eine gewisse Einsicht zeigen würde.
Andere Fälle flossen dagegen nicht in das heute gesprochene Urteil mit ein – darunter die im Sommer von einem Berliner Gericht ausgesprochene sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung, gegen die der Anwalt Berufung eingelegt hat. Unberücksichtigt blieben außerdem die dem Gericht vor dem Urteilsspruch nicht bekannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel. Die zuständige Anwaltskammer wird sich nun mit der weiteren beruflichen Zukunft des fast Sechzigjährigen beschäftigen müssen. (pem)