Hessens Polizei hörte 83mal mit

Die hessische Polizei hat in den vergangenen Jahren 83mal privaten Telefon-, Internet- und sonstigen Telekommunikationsverkehr angezapft.

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  • dpa

Die hessische Polizei hat seit dem Jahr 2005 83mal privaten Telefon-, Internet- und sonstigen Telekommunikationsverkehr angezapft. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Hermann Schaus hervor. Danach entfiel die Hälfte (42) dieser Maßnahmen auf 2005, der Rest verteilte sich auf 2006 (6) und 2007 (35). In 68 Fällen handelte die Polizei mit richterlicher Genehmigung, 15 mal berief sie sich auf Gefahr im Verzug. Wohnraumüberwachung gab es in dieser Zeit laut Ministerium nicht.

Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) erlaubt der Polizei, "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" Telekommunikation - darunter auch Telefonate per Internet - abzuhören, Verbindungsdaten zu erheben und Handy-Ortungsgeräte einzusetzen. Sofern keine Gefahr im Verzug ist, bedarf dies richterlicher Anordnung.

Binnen eines Jahres hat die Polizei ferner 898 mal automatische Nummernschild-Lesegeräte eingesetzt, davon 440 mal auf Autobahnen und 320 mal innerhalb von Ortschaften. Die Geräte erfassen die Kennzeichen fahrender Autos und vergleichen sie mit der Fahndungsdatei. Der Betrieb dieser Geräte begann laut Ministerium am 1. März 2007. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde ihr Einsatz am 11. März 2008 abgebrochen. (dpa)/ (cp)