Innenministerin will Videoüberwachung in österreichischen Schulen ermöglichen

Marika Fekter von der ÖVP sieht eine Gesetzeslücke, durch die Videoüberwachung an Schulen tagsüber nicht möglich ist. Diese will sie angesichts angeblich angestiegener Kriminalität unter Strafunmündigen schließen

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 122 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Videoüberwachung in Schulen erteilt die österreichische Datenschutzkommission mit einem aktuellen Bescheid eine Absage. Es gibt dafür nämlich keine gesetzliche Grundlage. Die neue Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hat daraufhin im Rahmen der Präsentation der Kriminalitätsstatistik des ersten Halbjahres 2008 eine Gesetzesänderung gefordert, um Videoüberwachung in Schulen zu ermöglichen.

Laut der Kriminalitätsstatistik (PDF) ist die Zahl der angezeigten Fälle um sechs Prozent zurückgegangen, die Aufklärungsquote ist um einen halben Prozentpunkt auf 38 Prozent gesunken. Bei Tatbeschuldigten, die jünger als 14 Jahre sind, ist die Zahl der Anzeigen aber um über 30 Prozent gestiegen. Daher meint die Innenministerin, wenn Schulen mit Videoüberwachung für mehr Sicherheit sorgen wollten, dann solle ihnen das auch ermöglicht werden. Sie sieht eine Lücke im Schulorganisationsgesetz, die geschlossen werden müsse.

Das Direktorium einer Wiener Schule wollte tagsüber die Gänge mit Videokameras überwachen. Sie hatte argumentiert, es gebe durch "schulinterne Vorfälle" eine latente Gefährdung von körperlicher Sicherheit und Leben der Schüler. Gangaufsichten reichten nicht aus, auch habe das Reinigungspersonal um Videoüberwachung gebeten. Der Elternverein befürchtete hingegen einen negativen Einfluss der Videoüberwachung auf das Schulklima.

Die Datenschutzkommission betonte, die Überwachung der Gänge tagsüber sei Teil der in Paragraph 51 Schulunterrichtsgesetz geregelten Aufsichtspflicht der Lehrer. Für die Überwachungstechnik in der Schule gelte der strenge Gesetzesvorbehalt des Paragraph 1 Abs. 2 Datenschutzgesetz 2000 für "Eingriffe staatlicher Behörden". Es fehle aber für die Videoüberwachung eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung hierzu. Videoüberwachung außerhalb der Unterrichtszeit hingegen wäre als privatwirtschaftliche Tätigkeit zulässig, wenn der Zutritt zum Schulgebäude zu dieser Zeit untersagt sei und die dann zutrittsberechtigten zugestimmt haben.

Justizministerin Maria Berger (SPÖ) führte den starken Anstieg in der Kinderkriminalitätsstatistik allerdings auf eine geänderte Datenbasis zurück. Die Zahlen aus diesem Jahr seien mit den Werten aus dem Vorjahr nicht vergleichbar, da am 1. Januar 2008 eine Novelle der Strafprozessordnung in Kraft getreten sei. Seither sind die Sicherheitsbehörden verpflichtet, auch Strafunmündige anzuzeigen – also jene im Alter unter 14 Jahre. Früher wurden solche Anzeigen oft nicht erstattet, da die Beschuldigten nicht bestraft werden können. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)