Intel legt Einspruch gegen Kartellstrafe in SĂĽdkorea ein

Der US-amerikanische Prozessorhersteller wirft den südkoreanischen Kartellwächtern vor, ihre Entscheidungsgrundlage zur Bestrafung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens enthalte falsche Fakten und Rechtsfehler.

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Der US-amerikanische Prozessorhersteller Intel ist gegen eine Entscheidung der südkoreanischen Kartellbehörde Fair Trade Commission (FTC) vor Gericht gegangen. Die KFTC hatte Intel im Juni wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsbestimmungen mit einer Geldstrafe in Höhe von 26 Milliarden Won (16 Millionen Euro) belegt. Diese Entscheidung, die Intel nach eigenen Angaben seit dem 7. November vorliegt, enthält nach Meinung des Prozessorherstellers falsche Fakten und Rechtsfehler.

Intel vermutet darüber hinaus, dass die koreanische Behörde die Dynamik, Preisgestaltung und Konkurrenz auf dem Prozessormarkt nicht ausreichend nachvollzogen habe. Die KFTC habe vermutlich auch den großen Einfluss niedriger Preise und besserer Leistungen von Intels Mikroprozessoren auf die Wirtschaft missinterpretiert oder ignoriert. Der Seoul High Court soll nun das Verfahren komplett beleuchten. Dadurch erhofft sich Intel zeigen zu können, lediglich fair und im Rahmen der Gesetze gehandelt zu haben.

Die KFTC hatte moniert, dass Intel Samsung und Trigem Computer Inc. in den Jahren 2002 bis 2005 Rabatte eingeräumt habe, die gegen den gesunden Wettbewerb verstießen. Die Koreaner hatten seit Sommer 2005 gegen Intel ermittelt. Beschwerdeführer war hier wie auch in den USA und in Europa Intel-Konkurrent AMD.

Die EU-Kommission ermittelt seit Juli 2007 offiziell gegen Intel. Der Konzern soll OEM-Computerherstellern Vergünstigungen angeboten haben, wenn diese nicht beim Konkurrenten AMD kauften. Ein Jahr später erweiterte die EU-Kommission ihre Vorwürfe. Intel habe einem führenden europäischen Händler Rabatte eingeräumt unter der Bedingung, dass er nur Intel-PCs ins Sortiment nehme. Im Oktober 2008 ging Intel vor das EU-Gericht Erster Instanz. Das Unternehmen verlangt eine Aufhebung bisheriger Entscheidungen, eine Verlängerung der Antwortfrist auf Vorwürfe der EU-Kommission und die Erstattung seiner Kosten. (anw)