Intel wirft EU-Kommission Rechtsfehler vor
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind Details zu Intels Verteidigung im Kartellverfahren der EU bekannt geworden. Der Prozessorhersteller wirft demnach der EU-Kommission mehrere Rechtsfehler vor.
Der US-amerikanische Prozessorhersteller Intel wirft der EU-Kommission vor, in ihrem Kartellverfahren gegen das Unternehmen mehrere Rechtsfehler begangen zu haben. Das geht aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (PDF-Datei) hervor, durch das erstmals Details zu Intels Verteidigung in dem Verfahren offiziell bekannt werden. Insgesamt macht Intel geltend, dass die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße über 1,06 Milliarden Euro unverhältnismäßig sei, "da die Kommission keinerlei Schädigung der Verbraucher oder Ausschluss der Wettbewerber dargetan habe". Bei der Festlegung der Geldbuße habe die Kommission nicht ihre Leitlinien angewandt. Außerdem habe sie Intel nicht nachweisen können, dass der Konzern vorsätzlich oder fahrlässig gegen Wettbewerbsbestimmungen verstoßen habe.
Die EU-Kommission war nach Beschwerden von AMD Mitte Mai zu dem Schluss gekommen, dass Intel Computerherstellern Rabatte gewährt hatte, wenn sie alle oder nahezu alle ihre CPUs mit x86-Architektur von Intel bezogen. Außerdem habe das Unternehmen direkte Zahlungen an einen großen Einzelhändler mit der Auflage geleistet, dass er nur Computer mit einer Intel-CPU verkauft. Auch soll Intel direkte Zahlungen an Computerhersteller geleistet haben, um die Einführung von Geräten mit CPUs von Konkurrenten einzustellen oder zu verzögern und die Vertriebskanäle für diese Computer einzuschränken. Gegen die deshalb verhängte Geldbuße hatte Intel im Juli vor dem EU-Gericht Erster Instanz geklagt.
Intel meint laut dem Eintrag im Amtsblatt, dass die EU-Kommission nicht dargelegt habe, dass die Preisnachlässe zum Ausschluss von Wettbewerbern geeignet gewesen seien. Auch habe die EU-Kommission nicht untersucht, ob die Preisnachlassvereinbarungen mit Kunden in der EU auch durchgeführt wurden und ob sie Wirkungen erzielt hätten. Die Kommission habe auch nicht nachgewiesen, dass Intels Preisnachlassvereinbarungen Bedingung dafür gewesen seien, dass die Kunden ihren Bedarf an x86 CPUs von Intel gekauft hätten.
Zudem habe die EU-Kommission nach Ansicht von Intel sich nicht mit den Beweisen dafür befasst, dass einer der Intel-Konkurrenten im Zeitraum der angeblichen Zuwiderhandlung seinen Marktanteil erheblich erhöht habe und sein mangelnder Erfolg das Ergebnis seiner eigenen Fehler gewesen sei. Die Kommission habe keinen Kausalzusammenhang zwischen den "bedingten Preisnachlässen" und den Entscheidungen der Intel-Kunden nachweisen können, nicht bei den Konkurrenten zu kaufen. Das Beweismaterial stütze auch nicht den Verdacht, dass Intel eine langfristige Strategie zum Ausschluss von Konkurrenten verfolgt habe.
Außer diesen Rechtsfehlern wirft Intel der Kommission auch Verfahrensfehler vor. Sie habe es unterlassen, Intel anzuhören, obwohl sie neue Behauptungen aufgestellt hatte und neues Beweismaterial herangezogen wurde. Intel seien bestimmte interne Dokumente nicht ausgehändigt worden, obwohl diese für das Verfahren wichtig gewesen wären oder den Prozessorhersteller möglicherweise entlastet hätten. Die Kommission habe zudem kein ordnungsgemäßes Protokoll von ihrer Sitzung mit einem Schlüsselzeugen eines Kunden von Intel angefertigt, der "höchstwahrscheinlich entlastendes Beweismaterial vorgelegt" habe. (anw)