Kalifornische Firma erhält "Patent auf Podcasting"
Die Vermarktungsspezialisten von VoloMedia haben sich einen breit angelegten gewerblichen Rechtsschutz auf eine "Methode zur Lieferung von Medieninhalten in einzelnen Teilen" gesichert, das sie "Podcast-Patent" nennen.
Das kalifornische Unternehmen VoloMedia hat vom US-Patentamt am Dienstag ein Patent auf eine "Methode zur Lieferung von Medieninhalten in einzelnen Teilen" zugesprochen bekommen. Die auf die Vermarktung von Inhalten auf tragbaren Abspielgeräten spezialisierte Firma spricht selbst von einem "Patent auf Podcasting". Derartige Radio- und Videobeiträge "zum Mitnehmen" und zeitunabhängigen Abspielen etwa auf MP3-Playern erfreuen sich spätestens mit dem Erfolg des namensgebenden iPod wachsender Beliebtheit.
Welche Auswirkungen das US-Patent mit der Nummer 7,568,213 auf den Markt für mobile Inhalte haben wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Auf die Nutzung von Podcasts selbst beziehe sich der Schutzanspruch nicht, versicherte VoloMedia-Gründer Murgesh Navar gegenüber dem US-Fachdienst NewTeeVee. Er könne noch nichts über mögliche Absichten sagen, ob und wie man das Patent durchzusetzen versuchen werde. Derzeit sei von Rechtsverletzungen und Gerichtsverfahren nicht die Rede. Man sei aber mit dem Computerkonzern Apple, der über seine iTunes-Plattform Podcasts vertreibt, und Rundfunksendern im Gespräch darüber, "wie sich das Geschäft und der Markt vergrößern lassen".
Die ursprünglich Podbridge getaufte und derzeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma hatte den Schutzanspruch 2003 beantragt. Das Patent bezieht sich generell auf "personalisierte Mediendienste". Als Abspielmöglichkeiten sind beispielsweise vorgefertigte an den Interessen des Anwenders ausgerichtete Rundfunkbeiträge oder nutzergenerierte Inhalte angegeben. Eine Audio-Schnittstelle soll dabei die Programmwahl und das Kaufen gerade laufender Radiosendungen erleichtern. Auch das Abspielen von Videos ist in dem Verfahren laut Patentschrift vorgesehen.
Die Ansprüche berühren im Einzelnen unter anderem Abodienste bestimmter Radiostationen und den automatischen Download einzelner Sendungsteile auf ein "Computergerät". Dem Nutzer werde dabei die maximal verfügbare Anzahl an Sendern sowie die Größe des abrufbaren Inhalts und die bereits heruntergeladener Beiträge angezeigt. Er kann in dem beschriebenen Verfahren zudem die Auswahl selbst erweitern. Auch die Synchronisierung zwischen einem Rechner und einem damit verknüpften weiteren Computergerät sowie das Anbieten des Inhalts über ein lokales Netzwerks ist Teil der geschützten Methode. Dabei können komprimierte Dateien ausgetauscht und alte Inhalte gelöscht werden. (Stefan Krempl) / (vbr)