Koalition einigt sich beim Gendiagnostikgesetz

Laut dem Gesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, dürfen Arbeitgeber nur in Ausnahmen Gentests verlangen, Versicherungen Erbgut-Analysen nur in bestimmten Fällen einsehen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

CDU/CSU und SPD haben sich nach jahrelangem Streit auf ein Gendiagnostikgesetz (PDF-Datei) verständigt. Arbeitgeber dürfen demnach nur in Ausnahmen Gentests verlangen, Versicherungen Erbgut-Analysen nur in bestimmten Fällen einsehen dürfen. Das Gesetz, das Benachteiligungen aufgrund genetischer Eigenschaften verhindern soll, wird heute im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung abschließend beraten und soll bereits diesen Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Bereits vor sieben Jahren hatte eine Enquete-Kommission Empfehlungen zu dem Gesetz vorgelegt. SPD und CDU/CSU mussten zahlreiche ethische Fragen klären, zuletzt zu Untersuchungen während der Schwangerschaft hinsichtlich Krankheiten, die sich erst im späteren Leben manifestieren. Während die Union ein Verbot verlangte, da sie Vorwände für Abtreibungen befürchtete, hatte die SPD dies zunächst abgelehnt, weil ein solches Wissen für die Betroffenen auch nützlich sein könne. Nun sollen Kinder vor der Geburt nur aus medizinisch notwendigen Zwecken getestet werden können. Auskünfte über das Geschlecht oder mögliche Krankheiten sollen verboten sein.

Das Gesetz erlaubt Gentests bei Erwachsenen grundsätzlich, aber nur, wenn der Betroffene nach eingehender Beratung ausdrücklich eingewilligt hat. Außerdem darf der Betroffene über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung seiner Gendaten bestimmen. Allein im Bereich der Versicherungen gibt es eine Ausnahme: So dürfen Versicherer bei hohen Auszahlungssummen über 300.000 Euro die Ergebnisse von Gentests verlangen. Die Grünen kritisieren, die Bundesregierung sei vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt.

Arbeitgeber dürfen nur dann Gentests oder Gentestergebnisse verlangen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Beschäftigter aufgrund eines Defekts den Beruf nicht ausüben kann oder dabei gesundheitlichen Schaden nehmen würde. Standarduntersuchungen wie etwa die Feststellung von Farbenblindheit bei Fahrern bleiben allerdings erlaubt. Die Grünen befürchten, dass Arbeitnehmer in besonderen Bereichen bei einer Ablehnung eines Gentests mit einem Berufsverbot rechnen könnten.

Die sozialdemokratische sowie die Bundestagsfraktion der Grünen vermissen eine klare Regelung für die Weitergabe von Gentest-Ergebnissen an die Forschung. Für die Grüne Biggi Bender ist die Regelungslücke unerklärlich, da längst umfangreiche Vorarbeiten der Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" und ein grüner Gesetzentwurf dazu existierten. Der SPD-Berichterstatter René Röspel bedauerte, dass die Union sich bei den Beratungen geweigert habe, konkrete Eckpunkte für eine datenschutzrechtliche Regelung des Forschungsbereichs zu vereinbaren.

Nun schließt das Gesetz den Forschungs- und Pharmazeutikbereich ausdrücklich aus, er soll in einem späteren sogenannten Biobanken-Gesetz geregelt werden. Ein Arbeitsbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags hatte hierzu bereits Empfehlungen entwickelt. Der forschungspolitische Sprecher der SPD, Ernst Dieter Rossmann, hält es für sinnvoll, auch ein umfassendes Förderkonzept für Biobanken zu entwickeln und entsprechende internationale Kooperation auszubauen.

Siehe dazu auf Telepolis:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)