Mehrere Verbände sprechen sich für Kinderporno-Sperren aus
Die Verbände übten ihrer grundsätzlichen Zustimmung zum Trotz im Detail deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Mehrere Verbände haben in einer gemeinsamen Erklärung vom heutigen Dienstag den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen grundsätzlich begrüßt. Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem vom Deutschen Kinderschutzbund, vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) und vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi). Die Stellungnahme ging offenbar an zahlreiche Bundestagsabgeordnete; veröffentlicht wurde sie bislang nicht.
Die Verbände übten über ihre grundsätzlichen Zustimmung hinaus im Detail deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die vorgesehenen DNS-Sperren seien nicht ausreichend, stattdessen solle als "Mindestanforderung die in Großbritannien bereits erfolgreich eingesetzte und qualitativ bessere Hybrid-Sperre vorgesehen werden". Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erfassung der Stoppseiten-Zugriffe lehnen sie ab.
Nach dem Willen der Verbände soll zudem der Schutzbereich für die Sperrmaßnahmen ausgedehnt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge darf der Zugang zu Material erschwert werden, das unter den Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches (StGB) fällt. Dabei geht es um sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern, die unter 14 Jahre alt sind. Die Unterzeichner fordern, auch den Deliktbereich der Jugendpornographie (Paragraf 184c StGB) einzubeziehen, denn "sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in den Rahmenbeschlüssen der EU" seien "Kinder alle Personen im Alter bis zu 18 Jahren."
Außerdem sei die im Entwurf vorgesehene Beschränkung der Sperrpflicht auf privatrechtliche Anbieter mit mindestens 10.000 Nutzern abzulehnen. Es sei "kaum verständlich, dass der Staat sich vor Sperrmaßnahmen drückt". Desweiteren kritisieren die Verbände, das gemäß Gesetzentwurf einzelne anscheinend geblockte Anbieter weder die Möglichkeit haben, in Erfahrung zu bringen, ob ihre Seite wirklich geblockt wird, noch die Möglichkeit, dagegen den Rechtsweg einzulegen. Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs für die Inhaber eventuell betroffener Internetangebote seien aber "eine absolute Notwendigkeit".
Bei dem heute versandten Text handelt es sich offensichtlich um eine Erklärung, die bereits am vergangenen Freitag veröffentlicht werden sollte. Es fällt auf, dass anders als angekündigt die Kinderschutzinitiativen Ecpat und Innocence in Danger nicht unterzeichnet haben. Im Vorfeld hatte hatte Ekkehard Mutschler, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes, außerdem erklärt, man werde fordern, die Sperrliste müsse durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden. Von diesem Standpunkt ist in der nun verteilten Stellungnahme nichts mehr zu finden. (hob)