Ă–sterreichs Regierung will mehr E-Mails von Beamten lesen
Beamte und andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der Republik Österreich sollen in Zukunft in bestimmten Fällen auch private E-Mails offenlegen müssen, die sie über ihre dienstlichen Postfächer erhalten oder versenden.
Beamte und andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der Republik Österreich sollen in Zukunft in bestimmten Fällen auch private E-Mails offenlegen müssen, die sie über ihre dienstlichen Postfächer erhalten oder versenden. Wie aus einer Antwort des Bundeskanzlers auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, bereitet eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Sowohl aus technischen Gründen als auch zur Verfolgung von Dienstpflichtverletzungen sollen Vorgesetzte die E-Mails ihrer Mitarbeiter lesen dürfen.
"Sofern interne Erlässe der einzelnen Bundesministerinnen und Bundesminister keine davon abweichenden Regelungen vorsehen, ist eine äußerst eingeschränkte private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Zugangs zulässig", informiert der scheidende Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ). Gleichzeitig bestehe derzeit "keine gesetzliche Grundlage, die den öffentlichen Dienstgeber dazu berechtigt, Einblick in die Postfächer von Bediensteten zu nehmen." Nur dienstliche Mails müssen offengelegt werden. Das soll sich nun aber ändern.
Auch privat E-Mails sollen "personenbezogen ausschließlich zur Abwehr unerwünschter Software, zur Vermeidung von Spam oder zur Aufrechterhaltung der Funktion und des Betriebes von Informations- und Kommunikations-Technologie-Systemen (IKT) verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden, nach dem 'Prinzip der stufenweisen Kontrollverdichtung', Zugriffe und Kontrollen des die IKT betreffenden Nutzungsverhaltens zum Zwecke der Identitätsfeststellung im Falle des Verdachts einer nicht bloß leichten Dienstpflichtverletzung zulässig sein."
Der Gesetzesentwurf beinhalte in seiner derzeitigen Form auch Regeln über die Verwendung der erhobenen Daten und die entsprechenden Verfahren. Wie diese Regeln aussehen sollen, wird aber nicht mitgeteilt. Vorschriften betreffend indirekt personenbezogener Daten sollen in einer zusätzlichen Verordnung, die auch verschiedene Datenarten kategorisiert, festgelegt werden.
In der gleichen Anfragebeantwortung gibt der Bundeskanzler auch Auskunft über die Aufbewahrungsfristen dienstlicher E-Mail. Soweit diese Teil von Akten sind, sind sie jedenfalls zehn Jahre zu speichern. "Werden Akten als archivwürdig eingestuft, erfolgt nach Ablauf der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist eine dauerhafte Archivierung im Österreichischen Staatsarchiv."
In Deutschland ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn nicht grundsätzlich verboten, die Nutzung von Internet und E-Mail seiner Angestellten zu überwachen. Er muss dies aber gegenüber Betriebs- oder Personalrat ankündigen. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)