Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter

Clemens Rasch erhält für seine Firma proMedia, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet, nach eigenen Angaben keine Kopien der sichergestellten Festplatten, sondern die Originale.

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Von
  • Peter MĂĽhlbauer

Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien "ausgewertet".

Das Vorgehen ist insofern problematisch, da Rasch und proMedia in den Verfahren nicht neutral sind, sondern die Musikindustrie vertreten und nach eigenen Angaben möglichst viele Verurteilungen zur Abschreckung erreichen wollen. Zudem profitiert Rasch durch die Gebühren für die nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von ihm standardmäßig versandten Abmahnungen. Zudem kann das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ein Problem für die gerichtssichere Beweiserhebung darstellen: In einem nicht urheberrechtlich begründeten Strafverfahren führte der unsachgemäße Umgang mit einem sichergestellten Rechner zudem bereits dazu, dass das Amtsgericht Lübeck ein Verfahren einstellen musste, weil nicht mehr gewährleistet war, dass die Daten auf der Festplatte nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verändert worden waren.

Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.

Die Einführung eines Verbots der Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" führte laut Rasch zu zahlreichen ungerechtfertigten Beschlagnahmen von Privatkopien durch seiner Ansicht nach überforderte Polizeibehörden, etwa bei Verkehrskontrollen. Er betonte, dass seine Kanzlei außerhalb von vor dem offiziellen Erscheinungstermin angebotenen Musikstücken nur bei Uploads ab einer bestimmten Anzahl tätig werde, die er jedoch geheim halten wolle. Die Kanzlei Wilde & Beuger geht in ihrem Filesharing FAQ davon aus, dass die Grenze aktuell bei 499 Stücken liegt. (pem)