SPD und Union einigen sich beim BKA-Gesetz [Update]

Einer Annahme der Gesetzesnovelle, die dem BKA erweiterte Ermittlungsbefugnisse, unter anderem auch fĂĽr die heimliche Online-Durchsuchung gibt, soll nun im Bundesrat nichts mehr im Wege stehen.

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Von
  • Peter MĂĽhlbauer

Eine "Spitzenrunde" aus Politikern von Union und SPD, der neben Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries auch Politiker aus den Ländern angehörten, soll sich am Dienstagabend auf eine "Kompromisslinie" zum BKA-Gesetz geeinigt haben. Damit soll einer Annahme der Gesetzesnovelle, die dem BKA erweiterte Ermittlungsbefugnisse, unter anderem auch für die heimliche Online-Durchsuchung gibt, im Bundesrat nichts mehr im Wege stehen.

Die Neue Osnabrücker Zeitung zitiert einen anonymen Teilnehmer an der Runde mit den Worten, man habe "ein tragfähiges Ergebnis gefunden". Danach sollen Online-Durchsuchungen auch in Eilfällen nicht vom BKA-Chef, sondern ausschließlich von einem Richter angeordnet werden dürfen. Auch die Entscheidung, welche Daten genau in den geschützten "Kernbereich der Privatsphäre" fallen und bei Online-Durchsuchung ausgefiltert werden müssen, soll von einem Richter getroffen werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von LKAs und BKA klarer abgegrenzt werden.

Keine Änderungen soll es dagegen beim Überwachungsschutz für Journalisten und Ärzte geben, denen anders als Pfarrern und Abgeordneten statt einer Ausnahmeregelung nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall zugestanden wird. Den Informationen der Zeitung zufolge soll der Vermittlungsausschuss den Kompromiss am nächsten Donnerstag formell absegnen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

[Update]:
Nach Angaben aus Koalitionskreisen seien Union und SPD auf "einem guten Weg zur Einigung". Eine abschließende Verständigung sei bei einem Spitzentreffen am Dienstagabend aber noch nicht erreicht worden, betonte ein Teilnehmer an dem Treffen mittlerweile gegenüber dpa. Ein endgültiger Kompromiss soll im Vermittlungsausschuss angestrebt werden, hieß es.

Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c't in der aktuellen Ausgabe (seit Montag, dem 24. 11., im Handel) einen Hintergrundartikel:

  • Windei Bundestrojaner, Online-Durchsuchung vs. Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, c't 25/08, S. 86

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(pem)