Schäuble hält Details zur Videoüberwachung durch die Bahn geheim

Das Bundesinnenministerium hat einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag mit der Deutschen Bahn zum gemeinsamen Sicherheitszentrum auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt.

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Das Bundesinnenministerium hat einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag des Bundes mit der Deutschen Bahn AG zum gemeinsamen Sicherheitszentrum auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abgelehnt. Als Grund nannte das Ressort Sicherheitsbedenken. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, ist über den negativen Bescheid empört. Im Stundentakt fordere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) neue Sicherheitsmaßnahmen, moniert die Oppositionspolitikerin. "Gleichzeitig verweigert er Auskunft darüber, was er in seinem Zuständigkeitsbereich tatsächlich macht." Der Bundestag und die Bürger hätten aber ein Recht zu erfahren, wie der Sicherheitsvertrag zwischen dem Ministerium und dem Transportunternehmen aussehe.

Stokar hatte das formelle Begehren auf Akteneinsicht gestellt, um die Debatte über den Einsatz elektronischer Kameraaugen zur Abwehr von Straftaten im öffentlichen Raum zu versachlichen. "Wir wollen Auskunft darüber, wie viele Bahnhöfe in Deutschland mit Videokameras überwacht sind, welche Vereinbarungen es zur Qualität der eingesetzten Technik gibt und wie die Kostenaufteilung zwischen Bahn und Ministerium geregelt ist", begründete die Grüne im Juli die Initiative. Die Übertragung von Aufgaben auf den privaten Sicherheitsdienst der Bahn dürfe nicht zu gefährlichen Sicherheitslücken führen. Zuvor hatten Schäuble und der Branchenverband Bitkom nach den versuchten Terroranschlägen mit Autobomben in London und am Flughafen Glasgow einen Ausbau der Videoüberwachung zur effektiveren Terrorbekämpfung gefordert.

Mit der Ablehnung des Antrags wollen sich die Grünen nicht zufrieden geben und laut Stokar "notfalls das Recht auf Einsicht in die Sicherheitsverträge einklagen". Schäuble habe bei der Praxis der Videoüberwachung an Bahnhöfen offenbar "einiges zu verbergen". Die Begründung, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gefährde die Sicherheit der Bundesrepublik, hält die Innenexpertin für skandalös: "Gefährdet wird die Sicherheit, wenn offensichtliche Sicherheitsmängel geheim gehalten werden." Die Grünen selbst haben die Position ausgearbeitet, Kameraaugen unter anderem nur auf Bahnsteigen, nicht aber auch auf Bahnhofsvorplätzen zuzulassen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Abgeordnete mit ihren Wünschen nach Akteneinsicht bei Bundesministerien auf Granit beißen. So haben die Karlsruher SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und Johannes Jung im August Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verklagt. Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte. (Stefan Krempl) / (anw)