Schäuble und Zypries wollen Paragraph 129 StGB auf Einzeltäter ausweiten
Mit der geplanten Ergänzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, präventiv schon in die Vorbereitung von terroristischen Taten Einzelner eingreifen zu können.
- Florian Rötzer
Gerade erst hatte die Welt berichtet, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Gesetzesentwurf neue Maßnahmen zur Terror-Abwehr der Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegt haben soll. Damit sollen die seit Langem debattierten "Online-Durchsuchungen", aber auch bundesweite Rasterfahndungen ermöglicht werden und zudem einige Schranken beim großen Lauschangriff fallen.
Offenbar rückt Zypries inzwischen näher an die Seite Schäubles. So sagte sie in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass sie ebenfalls für die geplante Online-Durchsuchung von Computern eintrete und in dieser Maßnahme keine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung sehe. Die Zusammenarbeit in der großen Koalition über die Sicherheitspolitik wird von Zypries auch nicht als schwierig beschrieben. Man müsse alle Vorschläge abwägen und könne nicht allgemein sagen, dass man etwas nicht brauche. "Es stellt sich immer die Frage, was kann ich vielleicht verhindern, wenn ich diese Möglichkeiten habe." Wenn man diese benötige, "müssen wir sehen, ob wir [...] Regelungen finden können, die verfassungskonform sind".
Nach einem Bericht von Welt Online haben sich Zypries und Schäuble nun auch auf weitere Einzelheiten, zumindest in der "Grundrichtung", geeinigt, die der Prävention dienen und auch Einzeltäter als Terroristen belangbar machen sollen. Bislang lässt der Paragraph 129a StGB zur "Bildung terroristischer Vereinigungen" nur die Verfolgung solcher Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern zu. Das ist auch bei dem neuen Paragraphen 129b StGB der Fall, der Vereinigungen im Ausland einbezieht. Strafbar sind nicht nur Mitglieder, sondern auch "Hintermänner" und "Unterstützer", zudem können bereits Vorfeldhandlungen, also etwa die Planung von Anschlägen, mit Strafen belegt werden.
Nach den Absichten des Innen- und Justizministeriums soll nun der Paragraph 129 für Einzeltäter durch zwei weitere Abschnitte ergänzt werden. Mit der Ergänzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, schon in die mögliche Vorbereitung von terroristischen Taten einzugreifen, um beispielsweise "das Einsammeln von Finanzmitteln, das Beschaffen von Waffen und Sprengstoffen sowie die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet" besser unterbinden zu können.
Bundesinnenminister Schäuble hatte heute noch bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2006 davon gesprochen, dass Deutschland "zu den sichersten Ländern der Welt" gehöre. (fr)