Schwarz-Gelb in Sachsen will Internet-Telefonie besser überwachen
Gemäß dem jetzt auch von der FDP abgesegneten Koalitionsvertrag für die neue Regierung des Freistaats soll die Telefon-Überwachung auf VoIP ausgedehnt, andererseits der Datenschutz verbessert werden.
Nach der CDU hat am heutigen Montag auch die FDP auf einem Parteitag in Dresden dem Entwurf für einen Koalitionsvertrag (PDF-Datei) mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Vereinbarung sei "proppenvoll mit FDP", jubilierte der Landeschef der Liberalen, Holger Zastrow, nach dem Votum der rund 200 Delegierten, bei dem es nur wenige Enthaltungen gab. Zumindest in der Innenpolitik, in der sich die FDP generell für eine stärkere Wahrung der Bürgerrechte einsetzt, wird es mit dem Fahrplan für Schwarz-Gelb aber keinen großen Wandel geben. Am hohen Stellenwert des Politikfeldes "Innere Sicherheit" werde sich "nichts ändern", heißt es in dem 57-seitigen Papier.
Prävention und Kriminalitätsbekämpfung seien wichtige Aufgaben, lautet die Begründung für die Beständigkeit im Kurs. Dabei gelte es jedoch, "die richtige Balance zwischen den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten der Bürger und den staatlichen Eingriffen zum Schutz der Sicherheit der Bürger zu finden". Der beschlossene Stellenabbau bei der Polizei werde fortgesetzt, hält die Vereinbarung weiter fest. Es solle aber eine "Verjüngung" der Polizei erfolgen. Zudem solle "eine an der Sicherheitslage und Aufgabenstellung angemessene und an anderen Ländern orientierte Personalausstattung der Polizei" gewährleistet werden, versicherte die FDP nach Kritik von Gewerkschaftsseite.
Konkret will die frisch gebackene Koalition die Einführung des Digitalfunks für die Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben und die zusätzlich benötigten integrierten Leitstellen "konsequent voranbringen". Um Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen zu verhindern, soll der Informationsaustausch zwischen Polizei, Vereinen und Fanclubs intensiviert werden. Weiter enthält der Vertrag das Ziel, die Internetkriminalität "vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen".
Im gleichen Atemzug, in dem die Regierungspartner ein effektives Vorgehen gegen Graffiti-Schmierereien geloben, versprechen sie zudem, "bestehende Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf Internet-Telefonie" auszudehnen. Diese Forderung nach rechtlichen Handhaben für eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen geht, überrascht. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar mit der für heimliche Online-Durchsuchungen, auch wenn bei der Quellen-TKÜ offiziell nur auf die laufende Kommunikation – nicht auf Festplatteninhalte – zugegriffen werden darf. Gegen Befugnisse verdeckter Zugriffe auf IT-Systeme haben sich die Liberalen im Bund bisher gewehrt.
Vornehmen wollen sich die Koalitionäre ferner eine Novellierung des sächsischen Polizeigesetzes "unter Beachtung neuer Gefahren". Dazu zählen sie Punkte wie den anlassbezogenen Einsatz mobiler Kennzeichnen-Erkennungssysteme, eine Regelung der "effektiven Videoüberwachung öffentlicher Plätze" und Verkehrsmittel oder die Einführung der elektronischen Signatur im Berichtsverkehr zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Schwarz-Gelb will zudem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Verwaltung verankern". Zur Verbesserung des Datenschutzes im öffentlichen und privaten Bereich geloben beide Parteien, "die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen". Dazu solle das Meldegesetz weiterentwickelt werden.
Der Vertrag enthält auch einen gesonderten Punkt zur Schaffung einer "bürgernahen Verwaltung". Demnach sollen die Ämtertätigkeiten "soweit wie möglich auf elektronische Kommunikation umgestellt werden". Für Bürger ohne Internetanschluss würden mobile Alternativangebote bereitgestellt. Gemeinsam mit den Kommunen sollen ebenenübergreifende elektronische Abläufe standardisiert und eine einheitliche Kommunikationsinfrastruktur aufgebaut werden. Ein "E-Government-Gesetz" ist geplant, um den entsprechenden Rechtsrahmen zu setzen. Die Zentralisierung von IT-Aufgaben soll weitergeführt werden. Ansatzpunkte für ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz finden sich nicht in dem Papier. (Stefan Krempl) / (pmz)