Sehgeschädigte kritisieren Online-Antrag für Umweltprämie
Die Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer hat sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle darüber beschwert, dass das Online-Formular nicht barrierefrei ist.
Die Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer (ISCB) hat sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Online-Antragsformular für die Umweltprämie beim Kauf eines Neuwagens beschwert. Das Formular sei für Sehgeschädigte mit einem Screenreader nicht ausfüllbar, meint Stefan Weiler, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der ISCB. Das gelte sowohl für sehgeschädigte Arbeitnehmer in Autohäusern und anderen Unternehmen, die mit diesem Formular zu tun haben, als auch für sehgeschädigte Autobesitzer. Weiler hat nach eigenen Angaben vom BAFA die telefonische Zusage erhalten, dass sich das Amt darum kümmere, eine Übergangslösung zu finden.
Das Formular sei für viele Anwender älterer Betriebssysteme nicht kompatibel, da die neueste Software verlangt werde, erläutert Weiler. Auf Computern an vielen Arbeitsplätzen und auch auf etlichen privaten Computern sei diese nicht installiert. Dieses Problem dürfte also beispielsweise für etliche Fahrzeughändler bestehen, die häufig das Formular für die potenziellen Käufer ausstellen. Da die dort tätigen sehbeschädigten Arbeitnehmer benachteiligt würden, verstoße das BAFA gegen das Behindertengleichstellungsgesetz, das eine eindeutige Regelung zur Barrierefreiheit von Internetseiten des Bundes vorschreibt. Dieses gilt seit 2002, die Übergangsfristen zur Umstellung auf angepasste Webseiten sind abgelaufen.
Seit Ende März können Anträge für die Umweltprämie nur noch online gestellt werden. Auch Sehgeschädigte seien mitunter Antragsteller, da sie sich in der Regel von fremden oder angehörigen Personen fahren lassen, erläutert Weiler. Sie seien also häufig als Besitzer eines Fahrzeugs eingetragen. Weiler fragt sich zudem, warum das Mitsenden der benötigten Unterlagen als PDF-Datei notwendig ist: "Ein ausreichend barrierefreier PDF-Creator für Sehgeschädigte gehört nicht zur Standardausrüstung eines solchen PCs und ist außerdem auch nur schwer zu finden. Das eingescannte Formular sollte auch als JPG- oder als TIF-Datei eingesandt werden dürfen." (anw)