Softwarehändler will vor den Bundesgerichtshof ziehen
Nachdem das Oberlandesgericht München den Weiterverkauf von Oracle-Lizenzen für rechtswidrig erklärt hat, möchte der betroffene Händler das nächsthöhere Gericht anrufen.
Am 3. Juli erklärte das Oberlandesgericht München den Weiterverkauf von Oracle-Lizenzen für rechtswidrig, doch der der betroffene Händler usedSoft möchte das Urteil nicht hinnehmen. Sein Geschäft mit Lizenzen anderer Hersteller sieht das Unternehmen zwar durch ein früheres Urteil des Landgerichts München gedeckt. Es möchte aber trotzdem gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung im Streit mit Oracle vorgehen:
"Das Urteil ist für uns im Grunde nicht mehr von Relevanz, weil wir mit Oracle-Software zur Zeit nicht handeln und wir mit dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München eine vernünftige Rechtsgrundlage für unser Hauptgeschäft haben", erklärte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. "Aber hier geht es auch ums Prinzip: Wir werden es nicht hinnehmen, dass ein deutsches Gericht fundamentale Rechtsgrundsätze dermaßen missachtet. Wir werden vor dem Bundesgerichtshof für einen in vollem Umfang liberalisierten Software-Markt kämpfen."
Da das Oberlandesgericht München keine Revision zugelassen hatte, will sich useSoft nun direkt an den zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) wenden, um dort die Zulassung der Revision zu erwirken.
Zum Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft siehe auch
- Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen bleibt unzulässig
- Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen für Oracle bestätigt
- Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen weiterhin unzulässig
- Urteil: Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig
(je)