StudiVZ geht gegen Anlegercommunity vor

Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter wehrt sich das neu gestartete BoerseVZ mit einer Feststellungsklage. Streitpunkt ist einmal mehr das "VZ" in Name und Domain.

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Die deutsche Studentencommunity StudiVZ geht weiter gegen Internetplattformen mit "VZ" im Namen vor. Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter will sich die frisch gestartete Anleger-Plattform boersevz.de die Nutzung des Kürzels nun gerichtlich bestätigen lassen. Er habe eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, teilte der Initiator des Angebots, Ralf Müller, am heutigen Montag mit. "Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten Muster-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben 'VZ' für seine Internetdomain verwendet", ohne dabei "Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles" zu berücksichtigen.

Das Landgericht soll nun feststellen, dass StudiVZ keinen Unterlassungsanspruch gegen boersevz.de hat. Müller sieht sich unter Hinweis auf die unterschiedlichen Zielgruppen der beiden Angebote im Recht. "Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht – ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Inhalte und Nutzer der anderen Angebote". Müller will dies wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchfechten.

StudiVZ erhebt Anspruch auf Markenrechte an dem Kürzel VZ und versucht diese mit Abmahnungen durchzusetzen. Im Februar hatten verschiedene Anbieter Post von den StudiVZ-Anwälten bekommen – darunter auch BewerberVZ, das nach einer einstweiligen Verfügung und vergeblicher Gegenwehr inzwischen den Namen geändert hat. Gleichzeitig steht auch StudiVZ unter Beschuss eines mächtigen Wettbewerbers: Facebook hat die deutsche Community in den USA wegen Diebstahls geistigen Eigentums verklagt. (vbr)