TV-Gewinnspiel-Abzockern drohen künftig hohe Strafen

Klare Regeln und Bußgelder bis 500.000 Euro statt Vereinbarungen auf freiwilliger Basis: Gegen Betreiber unlauterer Gewinnspiele im Fernsehen und Radio können die Landesmedienanstalten in Zukunft hart durchgreifen.

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Eine neue Gewinnspielsatzung (PDF-Datei) der Landesmedienanstalten soll unlauteren Call-In-Sendungen im Fernsehen und Radio ein Ende setzen. Die Regeln sind eindeutig: Verboten sind zum Beispiel Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten sowie irreführende Aussagen über die Lösungslogik oder die Chancen, durchgestellt zu werden. Moderatoren dürfen Zuschauer nicht zur Mehrfachteilnahme auffordern, die Teilnahmebedingungen müssen deutlich lesbar eingeblendet werden. Die maximal zulässige Teilnahmegebühr liegt bei 50 Cent.

Bei Verstößen gegen diese Regeln können die Medienwächter Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Satzung tritt voraussichtlich in wenigen Wochen – sobald alle Bundesländer sie in ihren Gesetzesblättern veröffentlicht haben – in Kraft.

Die Notwendigkeit einer durchsetzbaren Rechtsgrundlage hatte sich vergangene Woche erneut gezeigt: Die Landesmedienanstalten stellten in einer Erhebung über 30 Missachtungen der mit den Sendern vereinbarten freiwilligen Selbstverpflichtungen fest. Wie ein Sprecher der Aufsichtsbehörden dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, handelt es sich bei den Sündern um Neun Live, DSF, Tele 5 und Kabel 1.

Mit der neuen Satzung sollen die freiwilligen, nicht sanktionierbaren Vereinbarungen nun der Vergangenheit angehören. Der Programmbeauftragte der Landesmedienanstalten, Norbert Schneider, kündigte für den Fall erneuter Verstöße medienrechtliche Verfahren an: Die freiwilligen Vereinbarungen mit den Sendern seien "in keiner Weise" zufriedenstellend befolgt worden. "Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet", führte Schneider aus.

In der Diskussion um die Satzung hatten die Landesmedienanstalten auch betont, dass die Gewinnspiele nicht verteufelt werden sollten und dass man sich deren wirtschaftlicher Bedeutung für die Veranstalter bewusst sei. (cwo)