Telekom muss weiter Nutzerdaten herausgeben
Die Deutsche Telekom wehrt sich derzeit juristisch erfolglos dagegen, DSL-Nutzerdaten zu dynamisch vergebenen IP-Adressen an Ermittlungsbehörden herausgeben zu müssen.
Die Deutsche Telekom wehrt sich derzeit offenbar erfolglos dagegen, DSL-Nutzerdaten zu dynamisch vergebenen IP-Adressen an Ermittlungsbehörden herausgeben zu müssen. Aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln geht hervor, dass der größte deutsche Provider gleich an mehreren Fronten juristisch gegen solche Forderungen vorgeht.
Der Hintergrund sind Verfügungen der Bundesnetzagentur vom 5. August und vom 12. September 2008, mit denen die Telekom auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet wurde, den Behörden auf Anfrage mitzuteilen, welchem Anschlussinhaber zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse zugeteilt war. Gegen diese Regelungen hat die Telekom Widerspruch eingelegt, dieses Verfahren läuft noch.
Parallel wollte der Provider beim Verwaltungsgericht Köln per Eilantrag eine Aussetzung der Auskunftsflicht gegenüber Strafermittlern bis zur Klärung des Widerspruchsverfahrens erwirken. Er sieht in der Auskunft eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, in das "nur auf Grund einer richterlichen Anordnung im Einzelfall eingegriffen werden dürfe".
Das VG Köln sieht dies anders und lehnte den Antrag nun per Beschluss ab (Az.: 21 L 1398/08). Zur Begründung hat es laut Pressemitteilung ausgeführt, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen offen seien und im gerichtlichen Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden könnten. Bis zu einer endgültigen Klärung überwiege aber das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung, weil angesichts der zunehmenden Bedeutung der Kommunikation über das Internet anderenfalls eine effektive Strafverfolgung und die effektive Abwehr für Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich erschwert würden. Gegen den Beschluss kann die Telekom innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegen. Ob sie dies tut, war am heutigen Freitagvormittag nicht in Erfahrung zu bringen. (hob)