Torrent-Suchmaschine lässt eigene Legalität prüfen
Die Betreiber von isoHunt wollen klären lassen, ob sie als Anbieter einer Suchmaschine für die bei Ihnen gelisteten Inhalte verantwortlich sind.
Die Betreiber der in Kanada ansässigen Torrent-Suchmaschine isoHunt ziehen vor das oberste Gericht der kanadischen Provinz British Columbia. In dem Verfahren, an dem auch der kanadische Verband der Musikindustrie CRIA beteiligt ist, will sich isoHunt Web Technologies Inc. den legalen Umgang mit urheberrechtlich geschützter Musik bestätigen lassen und gleichzeitig klären, ob das Unternehmen als Betreiber einer Suchmaschine für die gelisteten Inhalte überhaupt verantwortlich zu machen ist.
Bereits im September 2008 hatte Gary Fung, Präsident der isoHunt Inc. eine entsprechende Petition an den Supreme Court of British Columbia gerichtet. Neben isoHunt.com betreibt das Unternehmen die Seiten torrentbox.com und podtropolis.com. Im Rahmen der nun stattfindenden ersten Anhörung verglich isoHunt-Anwalt Arthur Grant den Dienst mit herkömmlichen Suchmaschinen und führte vor, dass auch Google und Yahoo! auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen: "isoHunt ist eine Suchmaschine und funktioniert nicht anders als Google", so die Kernaussage.
In der weiteren Argumentation verweist isoHunt auf das Betamax-Urteil von 1984: Damals konnten sich Hersteller von Videorecordern gegen die US-Filmindustrie behaupten, die sie für mit den Aufzeichnungsgeräten angefertigte Raubkopien zur Verantwortung ziehen wollte. IsoHunt hat nach eigenen Angaben über 20 Millionen regelmäßige Nutzer und verweist auf mehr als 44 Millionen BitTorrent-Dateien. Die klare Trennung von Techniken zum Verbreiten von Inhalten und der Art der verbreiteten Inhalte fordern auch die Anwälte im Pirate-Bay-Verfahren ein. Das Urteil im Fall der wohl größten Torrent-Suchmaschine wird Mitte April erwartet. (sha)