US-Firma verklagt Anbieter von Internet-Wunschlisten wegen Patentverletzung
Channel Intelligence aus Florida hat diverse kleinere Online-Anbieter von Wunschlisten wegen eines breit angelegten Schutzanspruchs auf Datenbankstrukturen belangt, darunter eine Open-Source-Firma in Belgien.
Der E-Commerce-AusrĂĽster Channel Intelligence aus Florida hat diverse kleinere Online-Anbieter von Wunschlisten auf Basis eines breit angelegten gewerblichen Schutzanspruchs auf Datenbankstrukturen verklagt. Die US-Firma bringt dabei das Ende 2001 beantragte und Mitte Juli 2005 erteilte US-Patent mit der Nummer 6,917,941 in Stellung, das sich auf "ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung und Wartung einer Datenbankstruktur" bezieht. Im Prinzip geht es dabei um einen gewerblichen Rechtsschutz fĂĽr das vergleichsweise einfache Erstellen einer Liste in einer Datenbank.
Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Internetfirmen Lemonade, Listafterlist, My Life Registry, On My List, Shylehive, Sprout, WhiteStripe, WishCentral, WishList und Zlio. Channel Intelligence fordert in seiner Eingabe nicht nur einstweilige Verfügungen gegen die E-Commerce-Händler auf der Liste, auf der interessanterweise große Anbieter mit Wunschlisten wie Amazon oder eBay fehlen. Darüber hinaus verlangt das Unternehmen aus Florida auch noch dreifachen Schadensersatz wegen bewusster Verletzung der eigenen Patentansprüche.
Mit einem separaten vergleichbaren Anwaltsschreiben hat sich Channel Intelligence auch an den in Belgien beheimateten Anbieter der Open-Source-Software blablalist gewandt, dessen Lösung eine gebührenfreie Erstellung von Datenbanklisten ohne großes Drumherum verspricht. In der entsprechenden Klageschrift gegen die dahinterstehende Entwicklungsfirma Uwyn beruft sich die Firma aus Florida auf ein beim Europäischen Patentamt angemeldetes =REG Pendant zu ihrem US-Patent. Dieses befindet sich aber noch im Prüfverfahren, sodass die Ansprüche gegen das Unternehmen auf dem alten Kontinent auf besonders hölzernen Füßen stehen. Reine Softwarepatente oder zeitweilige Monopolansprüche auf Geschäftsmethoden gelten laut dem Europäischen Patentübereinkommen in Europa zudem nicht als schutzfähig.
Ein Entwickler des Open-Source-Projekts hat zudem bereits mehrere Hinweise auf den Stand der Technik zu Online-Wunschlisten vor der angeblichen Erfindung entsprechender Datenbankstrukturen durch Channel Intelligence gefunden und veröffentlicht. Zu den aufgeführten Anwendungen und Firmen gehören unter anderem ShopSmart, Kelkoo und Peapod mit Einkaufs- und Wunschlisten, die zum Teil bereits 1996 dokumentiert sind. (Stefan Krempl) / (jk)