USA: Urteil im Cyberbullying-Fall wirft Fragen auf
Eine Frau, die ein MySpace-Profil erfunden hat, um damit in Kontakt mit der Tochter ihrer Freundin zu treten und diese zu schikanieren, wurde von einem US-Bundesgericht verurteilt.
- Thomas Pany
Wann ist die gefälschte Identität im Internet ein Straftatbestand? Wie rechtsverbindlich sind Nutzungsbestimmungen von Social Networks? Diese Fragen werden in den USA nach einem Urteil gegen eine Frau aus Missouri, die ein MySpace-Profil mit erfundenen Angaben angelegt hatte, unter neuen Gesichtspunkten diskutiert. Die Mutter einer 13-Jährigen hatte sich – zusammen mit einer Geschäftspartnerin und ihrer Tochter – auf der Social-Network-Seite ein Profil als 16-jähriger Junge geschaffen und war darüber mit der Freundin der Tochter in Kontakt getreten. Was zunächst ein Flirt war, entwickelte sich zur Katastrophe für das Teenager-Mädchen. Am Ende einer Serie von "bedrohlichen Botschaften" (New York Times) musste das Mädchen von ihrem MySpace-Freund lesen, dass die "Welt ohne sie ein besserer Ort sein würde". Kurz darauf nahm sie sich das Leben.
Am Mittwoch sprach das Bundesgericht in Los Angeles ein Urteil zu den Geschehnissen. Die Mutter wurde in drei Fällen wegen eines minder schweren Delikts verurteilt – die Höchststrafe für jedes Delikt liegt jeweils bei einem Jahr Freiheitsentzug und 100.000 Dollar Geldstrafe. Das Gericht wies damit die Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die Frau wegen schwerer Verbrechen in vier Fällen zu verurteilen, was bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug zur Folge gehabt hätte. Die Familie der Selbstmörderin bezichtige die Frau, sie habe das Mädchen aus Rache wegen Unstimmigkeiten zwischen den Teenager-Freundinnen absichtlich in den Selbstmord getrieben.
Der Staatsanwalt bezeichnete das Verfahren, das in den USA größeres Aufsehen erregt hat, als "das erste Cyberbullying-Verfahren" der Vereinigten Staaten. Nach Angaben der New York Times wurde die Frau nicht unter eine Anklage gestellt, die auf den Vorwurf einer direkten Verschuldung am Tod des Mädchens zielte. Die Anklage sah vielmehr einen schweren Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act, der in der Vergangenheit in Fällen angewendet wurde, bei denen es "fast ausschließlich" um verbotene Zugriffe auf Computer oder Markenrechtsverletzungen ging.
Das Gericht erkannte dagegen nur ein minderschweres Vergehen der Angeklagten, die sich durch die falschen Angaben einen "unbefugten Zugang" zu MySpace verschafft hätte, mit dem Ziel, Informationen über das 13-jährige Mädchen zu erhalten. Zudem wurden die drei Verurteilten beschuldigt, gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace verstoßen zu haben. Diese verlangen, dass Nutzer "wahrheitsgetreue und genaue Angaben" machen, wenn sie sich registrieren.
Die Anwältin der Beklagten macht laut dem Bericht der New York Times geltend, dass " die große Mehrheit der Internet-User Nutzungsbedingungen von Webseiten gar nicht oder nicht sorgfältig lese". Andere Kommentatoren führen das höchst umstrittene Argument ins Feld, es gebe gute Gründe, online mit falschen Identitäten aufzutreten – nicht zuletzt Sicherheitsgründe, um sich gegen den Diebstahl von persönlichen Daten zu schützen. ()