USA starten elektronische Reiseautorisierung
Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten schaltet am 1. August ihr umstrittenes Online-System für die Anmeldung von Reisen in die USA aus Ländern ohne allgemeine Visapflicht frei, das im Januar verbindlich wird.
Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten will am 1. August ihr umstrittenes Online-System für die Anmeldung von Reisen in die USA aus Ländern ohne allgemeine Visapflicht wie Deutschland freischalten. Die Nutzung des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) soll vom 12. Januar 2009 an verpflichtend werden. Interessierte können sich aber bereits vom Freitag an eine Erlaubnis für die Einreise in das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" besorgen. Diese ist zwei Jahre gültig, eine Genehmigung etwa für jeden Flug innerhalb dieses Zeitraums in die USA ist nicht erforderlich. Sollte der für die Anmeldung genutzte Reisepass bereits vorher auslaufen, verfällt gleichzeitig auch die elektronische Reiseberechtigung.
In einer Powerpoint-Datei gewährt der US-Grenzschutz, der dem Department of Homeland Security (DHS) unterstellt ist, bereits seit wenigen Tagen eine sonst nur in der Unterhaltungsindustrie übliche "Sneak Preview" auf die Internetanwendung. Der Fragenkatalog gleicht demnach dem Einreisedokument, das derzeit in Flugzeugen ausgefüllt werden muss. "Haben Sie eine ansteckende Krankheit?" will der Grenzschutz etwa genauso wissen wie Angaben zu geplanten "kriminellen oder unmoralischen Aktivitäten". Auskunft verlangt die US-Behörde auch über eine Mitgliedschaft in Terrorgruppen oder eine frühere Spionagetätigkeit. Zudem muss der Reisende Auskunft geben, ob er in den USA Arbeit suchen will oder ob ihm früher ein Visum verweigert wurde. Wer eine der Fragen mit "Ja" beantwortet, läuft Gefahr, keine Einreiseerlaubnis zu erhalten.
Die neuen Bestimmungen gelten für 27 Länder, darunter die meisten westeuropäischen Staaten. Für viele osteuropäische Länder gilt zum Bedauern Brüssels dagegen noch ein Visumszwang. Spätestens 72 Stunden vor einem Abflug über den Atlantik sollte das elektronische Formular im kommenden Jahr dann ausgefüllt werden. Die Genehmigung oder Ablehnung soll zeitnah nach dem Abgleich mit einschlägigen Datenbanken von Strafverfolgungsbehörden erfolgen. Eine Garantie, auch bei der Signalisierung grünen Lichts bei der Vorabanmeldung dann bei der Grenzkontrolle vor Ort ins Land hineingelassen zu werden, gewähren die Behörden freilich nicht. Wer bereits ein Visum besitzt, muss sich nicht gesondert online registrieren lassen.
Für die Sicherheit der Übertragung der persönlichen Daten will die US-Regierung Sorge getragen haben, gibt sie in einer Frage- und Antwortliste zu ESTA zu Protokoll. Bei manchen Browsern bestehen beim Aufrufen der Seite aber derzeit Probleme mit der Überprüfbarkeit des Zertifikats zur Verschlüsselung der Informationsübermittlung. Die eingegebenen Daten werden nach Ablauf der Gültigkeit der Reiseautorisierung zunächst ein Jahr weiter ohne zusätzliche Zugangsbeschränkungen beim DHS aufbewahrt. Danach sollen sie für zwölf Jahre archiviert werden. Eingeschränkte Zugriffsrechte für Ermittlungszwecke sind während dieser Periode weiterhin vorgesehen. Das Heimatschutzministerium verlangt "anfangs" keine Gebühr für ESTA-Anträge. Die Übernahme anfallender Kosten durch die Reisewilligen könnten vom US-Gesetzgeber aber jederzeit beschlossen werden.
Ausdrucken muss der Passagier eine erteilte Genehmigung nicht. Seine Angaben werden elektronisch gespeichert und können unter anderem von der Fluggesellschaft nach Vorlage der Ausweisdokumente geprüft werden. Auch Botschaftsmitarbeiter dürfen die Daten mit Genehmigung des DHS einsehen. Darüber hinaus behält es sich das Ministerium vor, die Informationen an Regierungsbehörden im In- und Ausland weiterzuleiten, um Regelverstöße aufzudecken oder die Strafverfolgung zu erleichtern. Auch Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden, die mit der Terrorabwehr beschäftigt sind, können die Angaben erhalten. (Stefan Krempl) / (jk)