Verbraucherschutz-Allianz fordert mehr Schutz vor Datenpannen und -missbrauch

Nachdem sich in den vergangenen Monaten Datenschutz-Skandale gehäuft haben, fordern Datenschutz-, Verbraucherschutz- und andere Organisationen nun den Bundestag auf gegenzusteuern.

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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat für Mittwoch Sachverständige eingeladen, um einen Vorschlag der FDP zur Änderung des Telemediengesetzes zu diskutieren. Neun Verbraucherschutz-, Datenschutz- und andere Organisationen wollen die Anhörung dazu nutzen, den Abgeordneten einen gemeinsamen Forderungskatalog (PDF-Datei) vorzustellen, der die Interessen der Nutzer berücksichtigen soll. "Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden", heißt es in der Stellungnahme der Organisationen.

Beteiligt an dem Vorstoß sind der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), der FoeBuD, die Humanistische Union, das Netzwerk Neue Medien, das Netzwerk Recherche, der Virtuelle SPD-Ortsverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Organisationen fordern die Abgeordneten dazu auf, gegen Datenklau und Internet-Überwachung vorzugehen: "Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist."

Konkret fordern sie, dass die Internet-Provider Informationen über ihre Nutzer nur unter den Voraussetzungen an Behörden weitergeben dürfen, die für das Abhören von Telefonen gelten. Die Parlamentarier sollen das Erstellen von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verbieten, außerdem sollen Nutzer darüber informiert werden, wie lange Aufzeichnungen über sie aufbewahrt werden. Auch wenden sich die Organisationen gegen den im Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ("BSI-Gesetz") enthaltene Bestimmung, Internet-Providern die verdachtslose, flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens zur "Störungserkennung" zu gestatten. (cwo)