Verfassungsbeschwerde gegen französisches Gesetz zu Internet-Sperren eingelegt

Die oppositionellen Sozialisten haben auch wegen dem ĂĽberarbeiteten "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" und seiner "Three Strikes"-Regelung das Verfassungsgericht angerufen.

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Die oppositionellen Sozialisten haben in Frankreich zum zweiten Mal im Streit um eine Verankerung des umkämpften Modells einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße per Filesharing Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch das jüngst überarbeitete und etwas entschärfte "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" ist ihrer Ansicht nach nicht mit den Grundrechten vereinbar. Sie haben daher Berichten zufolge das französische Verfassungsgericht, den Conseil Constitutionnel, angerufen. Die Hüter der Verfassung hatten im Juni schon den ersten Vorstoß für eine "Three Strikes"-Regelung kassiert.

Die Sozialisten monieren, dass das Gesetz die schon früher geplanten Bestimmungen zum Kappen von Internetanschlüssen bei Rechtsverstößen nach zweimaligen Warnungen nur in neue Gewänder einkleidet. Das Rahmenwerk bleibe das gleiche. Dadurch würde die Bedrohung für die Meinungsfreiheit aber nicht geringer. Über Internetsperren und andere weitgehende Strafen soll zwar nicht mehr eine Verwaltungsbehörde in Form der Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet (Hadopi) entscheiden, sondern ein Richter. Über Verdächtige soll dieser aber im Schnellverfahren urteilen. Dies entspreche nicht dem "Geist" des Beschlusses des Verfassungsrates, beklagen die Sozialisten. Letztlich habe die Hadopi weiter das Sagen, das Gericht werde deren Vorgaben nur noch absegnen. Dies entspreche nicht den Vorgaben zur Gewaltenteilung.

Die Verfassungsbeschwerde beleuchtet noch weitere Knackpunkte in dem Gesetz. Für besonders problematisch erachtet die Eingabe die Möglichkeit zum Verhängen von Sanktionen auch gegen "nachlässige" Inhaber von Internetanschlüssen, die Urheberrechtsverletzungen über ihren Zugang nicht verhindern. Es könne nicht angehen, dass ein Kunde eines Providers selbst nachweisen müsse, dass er seinen Sorgfaltspflichten Genüge getan habe. Ferner betonen die Sozialisten, dass die Zugangssperren nicht einheitlich im ganzen Land umgesetzt werden könnten. Die französische Regulierungsbehörde habe bereits darauf hingewiesen, dass es in Gegenden ohne Trennung zwischen Telefon- und Internetanschluss nicht möglich sei, etwa eine VoIP-Verbindung zur Telekommunikation aufrecht zu erhalten.

In Brüssel geht derweil die Auseinandersetzung um den Grundrechtsschutz im Telecom-Paket weiter. So haben sich Vertreter des EU-Rates bei einer ersten Runde im Vermittlungsausschuss mit dem EU-Parlament am Dienstagabend gegen Forderungen der Volksvertreter ausgesprochen. Die Parlamentarier machten sich in der 2. Lesung des Vorstoßes zur Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes dafür stark, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer wie ein "Abknipsen" vom Netz nur per Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis zum 26. Oktober Zeit, ihre Meinung formal abzugeben und eine mögliche Einigung nahe zu legen.

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(Stefan Krempl) / (jk)