Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden erregt weiter die Gemüter
Ein Amtsgericht hat der Kaffeehaus-Kette Balzac die Beschattung von Gästen verboten, Rufe der Gewerkschaften nach einem verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz werden lauter. Schäuble und der Handelsverband HDE verteidigen die Ladenüberwachung.
Die Auseinandersetzung um die zunehmende Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden in Ladenketten findet kein Ende und beschäftigt inzwischen verstärkt die Gerichte. So hat das Amtsgericht Hamburg der Kaffeehaus-Kette Balzac die Beschattung von Gästen mit Kameras in einer aktuellen Entscheidung untersagt. Nach dem Fall Lidl und immer neuen Berichten über skandalöse Methoden der Mitarbeiterüberwachung in Supermärkten werden zugleich die Rufe der Gewerkschaften nach einem verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz lauter. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) haben die Überwachung von Geschäften dagegen verteidigt.
In Hamburg gaben die Richter laut einer Meldung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel der Klage eines Kunden von Balzac Coffee Recht, der sich durch die Videoüberwachung in seiner Privatsphäre verletzt sah. Das Urteil beziehe sich zunächst auf die 19 Filialen des Koffeinversorgers in der Hansestadt. Balzac-Geschäftsführerin Vanessa Kullmann habe aber vor Gericht angekündigt, sie wolle innerhalb der nächsten zwei Monate alle Kameras im Gästebereich der 35 Balzac-Filialen in Norddeutschland und Berlin abbauen lassen.
Zugleich verdichten sich die Hinweise, dass der Einsatz von Spitzeln, Detektiven und verdeckten Kameras zur Überwachung von Kunden und Mitarbeitern im Einzelhandel durchaus üblich ist und die Lidl-Akten nur die Spitze eines Eisbergs darstellen. Nachdem Edeka und Plus das Erstellen von Protokollen über private Angelegenheiten von Beschäftigten bestätigten, berichtet der Berliner Tagesspiegel über Spitzeleien bei Schlecker. Demnach soll es üblich gewesen sein, in den Drogeriemärkten Mitarbeiter in einem engen Kabuff hinter einer Lochwand in Kassennähe hinter Windelstapeln zu verstecken.
Auch beim Fleischverarbeiter Tönnies in Nordrhein-Westfalen sollen Mitarbeiter nach Angaben der Datenschutzbeauftragten des Landes, Bettina Sokol, rechtswidrig per Videokamera überwacht worden sein. Die Observationen hätten auch vor Umkleideräumen nicht haltgemacht. Der HDE hält die Videoüberwachung von Verkaufsräumen "zur Verhinderung und Aufklärung von Diebstählen und Raubüberfällen" derweil für "unverzichtbar". Grund dafür seien Inventurdifferenzen von gut vier Milliarden Euro, die den Einzelhandel jedes Jahr belasten. Eine Milliarde davon verschwindet nach Untersuchungen des Kölner Einzelhandelsinstitutes EHI jährlich durch Diebstahl von Mitarbeitern entweder in Form von Ware oder Geld. Kaum ein Händler habe nach Umfragen des Branchenorgans daher Berührungsängste mit der verdeckten Kameraermittlung. 72 Prozent der erfassten Unternehmen würden heimlich Mitarbeiter und Kunden mit elektronischen Augen überwachen.
Bisher gelten bei der Videoüberwachung nur allgemeine Regeln im Bundesdatenschutzgesetz, die sich größtenteils auf öffentliche Räume beziehen. Diese würden aber bereits deutlich machen, "dass das Auge des Großen Bruders" in Form versteckter Kameras nicht einfach installiert werden dürfe, erläutert der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. Generell sei eine Beschattung nur erlaubt, wenn es um die Abwehr strafbarer Handlungen wie Diebstähle gehe. Dabei müssten die Kameras offen eingesetzt werden. Andernfalls hätten Arbeitsgerichte Betroffenen bereits Schadenersatz zugesprochen.
Das Problem liegt laut Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), bei der Feststellung eines begründeten Anfangsverdachts zum Start einer Überwachung. "Solange es keine wirksame rechtliche Regelung gibt, wird sich ein Arbeitgeber häufig herausreden können", beklagte die Juristin gegenüber der Nachrichtenagentur ddp. Gerichtsentscheidungen würden keine klare Linie erkennen lassen. So durfte die Deutsche Post in einem Briefverteilzentrum in Berlin trotz hoher Verlustraten bei Sendungen keine Videoüberwachung einführen, da das Bundesarbeitsgericht das Persönlichkeitsrecht der Angestellten höher bewertete (AZ: 1ABR 21/03). Bei der Unterschlagung von Geld durch Mitarbeiter eines Getränkemarktes entschieden die Richter hingegen zugunsten des Arbeitgebers (AZ: AZR 51/02).
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat unterdessen ihre Forderungen nach rascher gesetzlicher Abhilfe verstärkt. Zunächst müsse die Maximalstrafe von 250.000 Euro für Unternehmen, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, drastisch erhöht werden, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane. Solche Summen würden Konzerne aus der Portokasse zahlen. Der Einsatz von Überwachungskameras müsse gesetzlich ebenso eindeutig geregelt werden wie der Zeitraum der Speicherung von personenbezogenen Daten. Überfällig sei auch eine Regelung zur Nutzung von E-Mail und Internetdiensten am Arbeitsplatz durch den Gesetzgeber.
Gegenwind gegen derlei Vorstöße kommen zum Teil von Schäuble. "Wenn in den Supermärkten geklaut wird, was das Zeug hält, müssen wir uns nicht wundern, dass Videokameras installiert werden", sagte der CDU-Politiker am Samstag auf einem sicherheitspolitischen Kongress seiner Partei in Schleswig-Holstein. Das gelte auch für das Anbringen von Kameras in Banken, Parkhäusern und Unterführungen, da sich dort viele Menschen unsicher fühlen würden. Wo die soziale Kontrolle nicht mehr funktioniere, müsse sie durch technische Mittel ersetzt oder ergänzt werden. Das habe mit einem Überwachungsstaat nichts zu tun. (Stefan Krempl) / (pmz)