Zwangsvollstreckungsrecht wird "modernisiert"
So können Gerichtsvollzieher Informationen über Schuldner künftig bei Dritten abrufen, Schuldnerverzeichnisse werden in landesweite Internet-Register überführt, und die Online-Versteigerung bei Zwangsvollstreckungen soll sich als Regelfall etablieren.
- Peter-Michael Ziegler
Der Bundestag hat am Freitag zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die nach Angaben des Justizministeriums das Zwangsvollstreckungsrecht "modernisieren". Im Rahmen des "Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" (PDF-Datei) wird Gerichtsvollziehern künftig die Möglichkeit eingeräumt, von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern einzuholen, damit vollstreckbare Zahlungsansprüche effektiver durchgesetzt werden können. Gerichtsvollzieher könnten "im Auftrag des Gläubigers künftig zum Beispiel herausfinden, wo der Schuldner Konten oder Depots führt", heißt es zur Erklärung. Durch Anfragen beim Rentenversicherungsträger könne der Gerichtsvollzieher zudem erfahren, ob und wo Arbeitsverhältnisse bestehen. Auch Daten über Fahrzeuge, für die Schuldner als Halter im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen sind, kann der Gerichtsvollzieher über das Kraftfahrtbundesamt abfragen.
Die bislang bei den jeweiligen Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse, in denen Schuldner eingetragen sind, die Eidesstattliche Versicherungen über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung Erzwingungshaft angeordnet wurde, werden laut Gesetzentwurf künftig in landesweite Internet-Register überführt. Die Einsicht in das von einem zentralen Vollstreckungsgericht zu verwaltende Register soll bei berechtigtem Interesse weiterhin öffentlich sein. "Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Vertragspartner verschaffen", heißt es beim Bundesjustizministerium. Welches Gericht die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts wahrzunehmen hat, bestimmen die Landesregierungen.
Zudem wird durch das "Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung" (PDF-Datei) die Versteigerung beweglicher Sachen (etwa Möbel oder elektronische Geräte) der Präsenzversteigerung vor Ort gleichgestellt und "als gesetzlicher Regelfall etabliert". Dadurch werde ein "anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren" ermöglicht, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf ergänze die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich werde. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion, oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auch die Verwertung von Fundsachen im Internet ermöglichen. (pmz)