Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen P2P-Anbieter Madster

Die Tauschbörse darf auch weiter nicht ans Netz. Allerdings wollte das Gericht der Argumentation der Musikindustrie in einem wichtigen Punkt nicht ganz folgen.

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Der Circuit Court of Appeals in Chicago hat ein Urteil vom Dezember vergangenen Jahres bestätigt, nach dem die Online-Tauschbörse Madster ihre Server vom Internet abtrennen musste. In der Begründung des Gerichts heißt es laut US-Medien, "Teenager und junge Erwachsene mit Internetanschluss lieben es, Dateien mit populärer Musik zu tauschen. Wenn die Musik urheberrechtlich geschützt ist, dann verletzt das Tauschen das Copyright, denn es werden digitale Kopien erstellt und weitergereicht."

Madster war ursprünglich unter dem Namen Aimster als P2P-Add-on zu AOLs Instant Messenger gestartet. Die Tauschbörse ist eine der letzten Online-Börsen, die nach dem Napster-Prinzip mit zentralen Servern arbeitet und sich vor Gericht gegen die Auflagen zu wehren versucht, nach der das Tauschen von nicht lizenzierten Songs unterbunden werden muss. Die Richter urteilten nach dem Motto "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Die Madster-Betreiber hatten dagegen argumentiert, sie hätten keine urheberrechtlich geschützten Dateien blockieren können, weil sie nichts davon gewusst hätten.

Die US-amerikanische Musikindustrie darf sich freuen, aber nur teilweise: Das Gericht wollte nämlich der Argumentation der Recording Industry Association of America (RIAA) nicht gänzlich folgen. Ähnlich dem so genannten Betamax-Urteil von 1984, als die Universal-Studios gegen Sony klagten, ist für das Gericht in Chicago eine P2P-Software so wie eine Videokassette nicht an sich eine Rechtsverletzung. Damit schlossen sich die Richter der Meinung ihrer Kollegen an, die sich Ende April aus denselben Gründen weigerten, die P2P-Software Grokster und Morpheus vom Markt nehmen zu lassen. (anw)