Sammelklage gegen die Telekom in den USA

Ein New Yorker Bundesgericht hat den Anteilseignern den Status von Sammelklägern eingeräumt. Sie werfen dem deutschen Unternehmen im Zusammenhang mit der Wertberichtigung bei Immobilien einen unvollständigen Börsenprospekt vor.

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Ein New Yorker Bundesgericht hat mehreren tausend Anteilseignern der Deutschen Telekom den Status von Sammelklägern eingeräumt. Sie werfen dem deutschen Unternehmen im Zusammenhang mit der Wertberichtigung bei Immobilien einen unvollständigen Börsenprospekt vor. Die Deutsche Telekom hat darauf gelassen reagiert. "Wir bestreiten weiterhin energisch den Vorwurf, im Rahmen des dritten Börsengangs im Jahr 2000 unrichtige oder unzureichende Angaben gemacht zu haben", sagte ein Telekom-Sprecher der dpa.

Die Financial Times Deutschland zitiert den Zivilrechts-Experten Joachim Zekoll. Er meint, damit entstehe für die Telekom großer Druck, einen Vergleich zu schließen. Nach dem Gerichtsentscheid darf die im vergangenen Jahr für tausende US-Anleger eingereichte Schadenersatzklage in nur einem Verfahren entschieden werden. Dadurch können sich alle betroffenen Anleger dem führenden Kläger ohne die üblichen hohen Kosten anschließen. Außerdem enden 85 Prozent der Sammelklagen mit einem Vergleich.

Die Deutsche Telekom hatte unter anderem im Dezember 2001 rund 900 Millionen Mark wegen Wertberichtigung von Immobilienbesitz abgeschrieben. Bereits Anfang des Jahres hatte der Konzern den Immobilienwert um rund vier Milliarden Mark nach unten korrigiert. Das hatte unter anderem zu Strafanzeigen und staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Ron Sommer und andere Vorstandsmitglieder geführt und einen Kurssturz der Aktie von seinerzeit 26,64 Euro auf 25,26 Euro ausgelöst. (anw)