Mehr Befugnisse für Verfassungsschützer in NRW

Nordrhein-Westfalens Innenminister erweitert die Befugnisse und Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes und schafft eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz eines IMSI-Catchers.

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Nordrhein-Westfalen beschert seinem Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse und Auskunftsrechte. Damit sollen die Beamten besser für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus gewappnet werden, teilt Innenminister Fritz Behrens mit. Unter anderem hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seit Jahresbeginn erweiterte Auskunftsrechte über verdächtige Personen bei Geldinstituten, Luftverkehrsunternehmen sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistern.

Außerdem bekommt der Einsatz des IMSI-Catchers eine gesetzliche Grundlage. Mit einem IMSI-Catcher können die Standorte eingeschalteter Handys und deren Geräte- und Kartennummern ermittelt werden. "Das Abhören von Telefongesprächen setzt wie bisher einen entsprechenden Beschluss der parlamentarischen G10-Kommission voraus", stellte Behrens klar. "Das bleibt selbstverständlich so." Gefahren und Nutzwert von IMSI-Catchern sind unter Experten allerdings sehr umstritten.

Von den erweiterten Rechten darf der Verfassungsschutz Gebrauch machen, wenn "ausreichende Anhaltspunkte für eine Bedrohung der inneren Sicherheit insbesondere durch ausländische Extremisten und Terroristen vorliegen", heißt es aus dem Innenministerium. Außerdem muss die für die Genehmigung von Abhör- und Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes zuständige G10-Kommission des Landtags im Einzelfall vorher zugestimmt haben. "Nur wenn sich die Änderungen nach fünf Jahren bewährt haben, werden wir sie beibehalten. So ist sichergestellt, dass wir auch künftig nur das tun, was zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sinnvoll und nötig ist", erläutert der Minister.

Nach dem neuen Gesetz können außerdem bestimmte Daten von Personen, die dem "Ausländerextremismus" zuzurechnen sind, 15 statt bisher 10 Jahre lang gespeichert werden. "So können wir potenziellen Attentätern und Terroristen besser als bisher auf die Spur kommen", meint Behrens. Darüber hinaus werden auch Staatsanwaltschaften, Polizei- und Ausländerbehörden zu einer umfangreicheren Information gegenüber dem Verfassungsschutz verpflichtet.

"Der 11. September 2001 hat deutlich gemacht, dass die Gefahren des internationalen Terrorismus eine neue Dimension erreicht haben", glaubt Behrens. "Die erfolgreiche Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird in hohem Maße davon abhängen, ob es den Nachrichtendiensten in aller Welt gelingt, verwertbare Erkenntnisse über Strukturen und Vorgehensweise der Terroristen zusammenzutragen und effektiv zu nutzen. Dazu wollen wir auf der Basis intensiver rechtsstaatlicher Kontrolle beitragen." Das Bundesland Nordrhein-Westfalen gehört nach eigenen Angaben bundesweit zu den ersten Ländern, die die nach den Attentaten von New York und Washington auf Bundesebene beschlossenen Antiterrorgesetze umsetzen. (anw)