Justizministerin: Bürger müssen beim Lauschen nicht helfen

Bei der akustischen Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung ("Großer Lauschangriff") werden Privatpersonen nicht gesetzlich verpflichtet, die Ermittlungsbehörden zu unterstützen.

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Bei der akustischen Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung, dem so genannten "Großen Lauschangriff", werden Privatpersonen nicht gesetzlich verpflichtet, die Ermittlungsbehörden zu unterstützen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lehnt eine entsprechende gesetzliche Regelung ab, teilt das Ministerium heute mit. Verschiedene Bundesländer sollen darum gebeten haben, eine Änderung der Strafprozessordnung zu erarbeiten. Daraufhin habe das Bundesjustizministerium alle Landesjustizverwaltungen gebeten darzulegen, ob und weshalb eine solche Änderung erforderlich sei.

Das Ergebnis der Länderumfrage sei uneinheitlich. Während einige Bundesländer eine Verpflichtung von Privatpersonen zur Mitwirkung bei der akustischen Wohnraumüberwachung befürworten, teilen andere die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesjustizministeriums. "Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte", meint Zypries. Dieser wäre nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert. Kein Bundesland habe dargelegt, dass eine solche Mitwirkung zwingend erforderlich ist. In dem Fall verstieße sie gegen das Grundgesetz. (anw)