US-Gericht wehrt Angriff auf Copyright-Gesetz ab

Der Hersteller von Web-Filtersoftware N2H2 wird nicht dazu gezwungen, seine Filterlisten zu offenbaren; damit bleibt der Digital Millennium Copyright Act vorerst unangetastet.

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Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat die Klage der American Civil Liberties Union (ACLU) abgewiesen, die Firma N2H2 möge dem Studenten Ben Edelmann Einblick in die Liste der durch ihre Software gefilterten Internetseiten gewähren. Das Gericht ist der Meinung, es gebe kein in der Verfassung verankertes Recht, aus dem Edelman den Anspruch auf Einblick in urheberrechtlich geschütztes Material ableiten könne. Dazu gehörten auch die Filterprozeduren von N2H2. Damit ist ein Anlauf der US-amerikanischen Bürgerrechtler der ACLU gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vorerst gescheitert.

Durch die Klage sollte das Gericht Edelmans Forschungsarbeiten zu den URL-Blocklisten der Firma N2H2 für rechtmäßig und den DMCA in Teilen für verfassungswidrig erklären. Der DMCA verbietet unter anderem "die Umgehung technischer Maßnahmen", die den Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material ermöglicht. Das aber würde Edelman tun, wenn er die verschlüsselten Filterlisten knackt, um diese untersuchen zu können. Edelman war im Jahr 2001 von der ACLU als Gutachter bei der erfolgreichen Klage gegen den verpflichtenden Einsatz von Filtersoftware in öffentlichen Bibliotheken in den USA tätig. Kernthese seines Gutachtens war, dass die Filtersoftware Tausende von Seiten zu Unrecht unzugänglich macht.

Da N2H2 die Herausgabe zu Forschungszwecken verweigerte, wollte Edelman das Filterprogramm manipulieren, um ein Tool herstellen zu können, mit dem die URL-Liste entschlüsselt werden kann. Außerdem wollte er die ganze Filterliste publizieren und vor allem das geschaffene Tool für andere Nutzer zur Verfügung stellen. Durch den nun ergangenen Richterspruch sieht sich Edelmann nicht in der Lage, seine Forschungsarbeiten fortzuführen. N2H2 ist zufrieden mit dem Urteil. Ein Sprecher des Unternehmens meinte, es gebe Werkzeuge, die auch ohne Entschlüsselung eine Analyse der Filtervorgänge erlaubten.

Siehe dazu auch: (anw)