Berufungsgericht stoppt Auto-Überwachung des FBI

Die US-amerikanische Behörde darf eine Funktion in Luxuswagen nicht dafür verwenden, Gespräche von Insassen verdeckt zu belauschen.

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Das FBI und andere Ermittlungsbehörden dürfen Telematik-Hersteller nicht dazu auffordern, Funktionen, die normalerweise dazu dienen, gestohlene Autos ausfindig zu machen, für Überwachungszwecke umzufunktionieren. Dies hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht nun entschieden. Der Fall geht auf das Jahr 2001 zurück, in dem das FBI zunächst eine richterliche Erlaubnis erhielt, gegen die ein nicht näher genannter Prozessbeteiligter in Berufung ging.

Dabei geht es um Funktionen in Navigations-Systemen, die in Luxuswagen eingebaut werden. Diese sind dafür gedacht, im Falle eines Diebstahls aktiviert zu werden und Gespräche im Innenraum abzuhören. Das FBI wollte diese Funktion nutzen, um auch in anderen Fällen überwachen zu können. Die Richter trieb bei ihrer Entscheidung zum Ärger von Bürgerrechtlern aber nicht die Sorge um die Privatsphäre der Autofahrer, sondern die Befürchtung, es könnten Personen gefährdet werden, da durch die Überwachung Notfallfunktionen ausgeschaltet würden. (anw)