Schadensersatzklage wegen Gewaltdarstellungen in Videospiel

Die Familien der Opfer von zwei gewalttätigen Jugendlichen klagen in den USA gegen Sony und andere Firmen, da sie mitverantwortlich für Gewalttaten seien, bei denen "Grand Theft Auto 3" Pate gestanden haben soll.

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Die Familien der Opfer von zwei gewalttätigen Jugendlichen klagen gegen Sony, Take-Two Interactive Software, Rockstar Games und Wal-Mart. Sie werfen den Unternehmen vor, durch die Herstellung und den Vertrieb des Playstation-Videospiels Grand Theft Auto 3 mitverantwortlich für den Tod des einen sowie die schweren Verletzungen des anderen Opfers zu sein. Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt 246 Millionen US-Dollar (208 Millionen Euro).

Die Rechtsanwälte der Kläger Jack Thompson und Richard Talley behaupten, die Stiefbrüder William und Joshua Buckner seien durch das Spiel inspiriert worden. Diese waren im August schuldig gesprochen und sitzen nun auf unbestimmte Zeit im Gefängnis, nachdem sie im Juni auf einer Schnellstraße mit Gewehren auf Autos geschossen und dabei den 45-jährigen Aaron Hamel getötet und die 19-jährige Kimberly Bede schwer verletzt hatten. Die beiden Jugendlichen sollen bei einer Vernehmung ausgesagt haben, sie hätten sich an dem Spiel Grand Theft Auto 3, das sie bei Wal-Mart erworben hätten, ein Vorbild genommen und wollten lediglich auf Autos schießen.

In Deutschland wurde in der Vergangenheit immer wieder über den Einfluss von aggressiven Computer-Spielen auf das Verhalten von Jugendlichen diskutiert, verstärkt nach dem Amoklauf in einer Erfurter Schule im April 2002. In den Hinterlassenschaften des Täters befand sich unter anderem das Spiel Counter-Strike, um das schnell ein Streit entbrannte. Counter-Strike wurde im Mai von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften allerdings nicht indiziert.

Grand Theft Auto 3 hingegen wäre im Bundesstaat Washington nun ein für Jugendliche nicht zugelassenes Spiel, wenn das Verkaufsverbot nicht im Juli vom Gericht wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zurückgestellt worden wäre. In St. Louis hatte im Juni ein Berufungsgericht entschieden, dass Spiele mit Gewaltdarstellung unter die Redefreiheit fallen. (anw)