US-Senator will Gesetz zur Kennzeichnung kopiergeschützter Medien

Die Unterhaltungsindustrie soll durch den Digital Consumer Right-To-Know Act verpflichtet werden, kopiergeschützte digitale Medien entsprechend zu kennzeichnen.

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Wie angekündigt hat der demokratische Senator im US-Kongress Ron Wyden mit dem Digital Consumer Right-To-Know Act einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine Kennzeichnungspflicht für Anbieter von kopiergeschützten digitalen Medien vorsieht. Dies betrifft vor allem solche Medien, durch deren Kopierschutz die Verbraucher diese nur eingeschränkt oder nur auf bestimmten Geräten nutzen können.

Die Verbraucher erwarten, dass sie die erworbenen Medien in verschiedenen Geräten an verschiedenen Orten abspielen können, meint Wyden. Die Unterhaltungsindustrie entwickle in ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen Techniken, mit denen nicht nur die Piraterie bekämpft, sondern auch Verbraucherrechte eingeschränkt würden. Die Käufer digitaler Medien hätten das Recht, darüber vor dem Kauf informiert zu werden.

Der Gesetzesentwurf billigt der Unterhaltungsindustrie aber das grundsätzliche Recht zu, ihre Verwertungsrechte technisch zu schützen. Auch soll der Industrie nicht vorgeschrieben werden, welche Techniken sie dafür anwendet, betont Wyden. Von der Kennzeichnungspflicht verspricht sich der Senator, dass künftig Kopierschutztechniken entwickelt werden, die den Verbrauchern im Umgang mit ihren digitalen Medien größtmögliche Flexibilität verschaffen. Der Gesetzesentwurf soll dem Handelsausschuss des Senats vorliegen, dem Wyden angehört.

Der Branchenverband Business Software Alliance (BSA) lehnt den Gesetzesvorschlag in einer Stellungnahme ab. Die Softwarefirmen hätten bereits in der Vergangenheit klar angegeben, mit welchen Geräten ihre Produkte einwandfrei zusammenarbeiten. Es gebe daher keine Veranlassung, ein Gesetz für etwas zu erlassen, das sich durch den Markt von allein regle.

Auch in Deutschland sind viele normwidrige "Un-CDs", die sich in vielen Playern -- insbesondere PC-Laufwerken -- nicht abspielen lassen, oft nicht einmal hinreichend gekennzeichnet. Deshalb hat das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 7/2003 ein CD-Register auf seinen Webseiten gestartet, um Informationen über Musik-CDs mit PC-Abspielsperren zu sammeln und den Nutzern direkt zur Verfügung zu stellen. (anw)