Verbraucherzentrale warnt vor Deaktivierungsgebühr bei Handys

Kunden von Mobilfunkanbietern sollten bei einer Kündigung des Anschlusses eine von ihnen verlangte Deaktivierungsgebühr nur unter Vorbehalt zahlen.

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Von
  • Axel Vahldiek

Kunden von Mobilfunkanbietern sollten bei einer Kündigung des Anschlusses eine von ihnen verlangte Deaktivierungsgebühr nur unter Vorbehalt zahlen. Das empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Da mehrere Prozesse gegen die Gebühr derzeit noch nicht endgültig entschieden seien, sollte man nur "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen. Wer das seinem Anbieter schriftlich mitteile, habe später bessere Chancen auf einen Rückerstattungsanspruch, heißt es weiter.

Mehrere Prozesse unter anderem gegen Victorvox und Drillisch seien in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Potsdam etwa dürfe der Mobilfunkanbieter E-Plus für die Deaktivierung von Anschlüssen keine pauschale Gebühr verlangen. Das Oberlandesgericht Schleswig Holstein jedoch hat bei einer Klage gegen Talkline gegen die Verbraucherschützer entschieden. Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig sei, wolle man es in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof angreifen. Damit soll endlich eine einheitliche Rechtsprechung herbeigeführt werden, so die Verbraucherschützer. (axv)