Call-by-Call im Ortsnetz nur via Telekom

Erste Einzelheiten der neuen Bestimmungen des Bundeswirtschaftsministeriums für Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz sickerten durch.

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Von
  • Axel Vahldiek

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte erneut, dass es ab Dezember dieses Jahres Call-by-Call-Gespräche auch im Ortsnetz gestatten will. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung will zudem nähere Details erfahren haben: Unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf des Ministeriums berichtet das Blatt, dass zukünftig nur noch marktbeherrschende Unternehmen und damit derzeit nur die Telekom verpflichtet sein soll, die freie Auswahl der Telefongesellschaft zu ermöglichen. Bisher galt dies für alle Komplett-Anbieter von Telefonanschlüssen wie etwa regionale Telefongesellschaften. Zudem sei in dem Entwurf der Mobilfunk von der freien Wahl des Netzbetreibers ausdrücklich ausgenommen.

Bislang war Call-by-Call offiziell nur bei Ferngesprächen gestattet. Vereinzelte Versuche von Anbietern, hier auch im Ortsnetz tätig zu werden, führten in der Vergangenheit zu mehreren Rechtsstreitereien.

Bestätigt hat das Ministerium gegenüber heise online auch eine Änderung bei der Finanzierung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP): Demzufolge soll sich die Behörde künftig nicht mehr durch Gebühren, sondern durch umsatzabhängige regelmäßige Beiträge der Unternehmen finanzieren. (axv)