Digitale Fahrtenschreiber für mehr Kontrolle

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche die technischen Spezifikationen für den digitalen Tachographen angenommen, der die Lenk- und Ruhezeiten von Berufsfahrern aufzeichnen soll.

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Von
  • Bernd Behr

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche die technischen Spezifikationen für den digitalen Tachographen angenommen, der die Lenk- und Ruhezeiten von Berufsfahrern aufzeichnen soll. Die Verordnung enthält Bestimmungen für Bau, Einbau, Nutzung und Prüfung des obligatorischen digitalen Kontrollgeräts, mit dem alle neuen Nutzfahrzeuge binnen zwei Jahren ausgerüstet werden müssen. Ältere Fahrzeuge brauchen nicht nachgerüstet werden.

Der digitale Tachograph ist wie sein mechanischer Vorgänger, der Fahrtenschreiber, im Armaturenbrett des Fahrzeugs eingebaut und zeichnet die Zulassungsnummer des Fahrzeugs sowie Zeit, Geschwindigkeit und Entfernung bei den Fahrten für den jeweiligen Fahrer auf. Dieser legitimiert sich beim digitalen Tachographen durch eine Chipkarte. Der Tachograph muss in der Lage sein, alle abgerufenen Daten von seinem Speicher auf einen tragbaren Rechner zu übertragen. Er ist mit einem kleinen Bildschirm und einem Drucker ausgestattet. Ereignisse und Störungen (Unterbrechung der Stromzufuhr, nicht funktionierende Karte, Geschwindigkeitsüberschreitung, usw.) werden ermittelt und gespeichert. Der Fahrer erhält eine Warnung, wenn er die höchstzulässige ununterbrochene Lenkzeit überschreitet.

Der neue Tachograph soll sicherer und leichter zu überprüfen sein als das derzeitige System und dürfte somit zu einer besseren Durchsetzung der gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften im Straßenverkehr beitragen, meinen die Entwickler und die Politiker. Manipulationen am Fahrtenschreiber sind allerdings an der Tagesordnung -- die Frage, warum sich dies mit digitalen Geräten ändern sollte, wurde bislang aber nicht beantwortet. Es lässt sich zum Beispiel kaum verhindern, dass ein Fahrer die Chipcard des kranken Kollegen mitnimmt; der Tachograph wird den dann wohl eher als "virtuellen Beifahrer" zu bezeichnenden Kollegen sicher nicht daran hindern können, ebenso virtuell das Steuer zu übernehmen und die zehnstündige Rückfahrt zu erledigen. (bb)