Geldsperre für schlechte Witze

Wer grob gegen die Regeln im Bankverkehr verstößt, kann plötzlich ohne Geld auf dem Trockenen sitzen. So erging es einem Bankkunden, dem während einer Auslandsreise das Konto gekündigt und die Karten gesperrt wurden.

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Von
  • Bernd Behr

Wer grob gegen die Regeln im Bankverkehr verstößt, kann plötzlich ohne Geld auf dem Trockenen sitzen. So erging es einem Bankkunden, dem während einer Auslandsreise das Konto gekündigt und die Karten gesperrt wurden. Er hatte auf Überweisungen an Freunde scherzhafte Mitteilungen wie "BIOWAFFEN,URAN,ANTHRAX / DANKE FÜR DIE PA!" oder "SCHWEIGEGELD / JETZT SIND WIR QUIT!" in die Verwendungszweckzeile geschrieben.

Banken sind nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr auf verdächtige Mitteilungen zu achten. Die Verwendungszweckzeilen von Online-Überweisungen und digitalisierten Zahlungsbelegen werden deshalb nach verdächtigen Begriffen gescannt; "Schweigegeld", "Waffen" oder "Anthrax" scheinen dazuzugehören. Banken sind in solchen Fällen verpflichtet, das Konto zu sperren und den Fall zur Anzeige zu bringen. In der Regel sollten sie auch die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufkündigen.

Im uns vorliegenden Fall haben die Instrumente des Geldwäschegesetzes gut gegriffen. Ob allerdings ein echter Drogendealer etwa "2KG Heroin vom 29.1.2002" oder ein Waffenhändler "1000 Gewehre für ..." in den Verwendungszweck hineinschreiben würde, scheint eher unwahrscheinlich. (bb)