Bundestag verabschiedet sich vom Rabattgesetz

Das Rabattgesetz fällt. Nach dem Beschluss des Bundestages werden Preise auch in Deutschland demnächst frei aushandelbar sein.

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Von
  • Eva Tasche
  • dpa

Das Rabattgesetz fällt. Nach dem Beschluss des Bundestages am Freitag werden Preise auch in Deutschland demnächst frei aushandelbar sein. Die Zustimmung des Bundesrates in zwei Wochen wird allgemein erwartet.

Wie auf einem orientalischen Basar wird es in Deutschland aber wohl auch künftig nicht zugehen, denn die Wettbewerbsgesetze gelten weiter. Unlautere Werbung, Preisabsprachen und Dumpingangebote bleiben verboten. Die Gewinnmargen im Einzelhandel seien zudem bisher schon zu gering, als dass mit größeren Preissenkungen zu rechnen sei, machen Handelsverbände geltend. Und dass in deutschen Supermärkten die Kunden nach dem Wochenendeinkauf an der Kasse langwierig über Preise verhandeln, ist nicht zu erwarten. Preisauszeichnung wird weiter die Regel sein.

Das Rabattgesetz, das Preisnachlässe bisher auf drei Prozent beschränkt, ist eine deutsche Spezialität. Obwohl es in anderen EU-Ländern diese Begrenzung nicht gibt, herrschen dort keine "Wildwestmanieren". Der alltägliche Einkauf verläuft nach ähnlichen Regeln wie hierzulande, wenn man mal von den Ladenöffnungszeiten absieht. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen steht der Aufhebung des Rabattgesetzes positiv gegenüber.

Schwieriger einzuschätzen sind die Folgen der gleichzeitigen Aufhebung der Zugabeverordnung, die Werbegeschenke beim Kauf bisher auf geringfügigen Wert begrenzt. Ein Fall dieser Regeln sei im Interesse der Kunden und darum notwendig, sagen Verbraucherschützer. Zum Beispiel sei nicht verständlich, dass etwa die von dem internationalen Kleiderladen und Internet-Versender LandsEnd angebotene unbeschränkte Rücknahmegarantie in Deutschland verboten worden sei.

Andererseits halten die Verbraucherverbände aber eine Ersatzregelung im Wettbewerbsrecht für richtig, die "übertriebenes Anlocken" von Kunden mit Zugaben im Interesse des fairen Wettbewerbs verhindert. Damit bekommen die Verbände von Handwerk und mittelständischem Handel Schützenhilfe, die seit langem gegen die Aufhebung der Zugabeverordnung Sturm laufen. Sie fürchten vor allem beim Wettlauf um so genannte Kundenbindungssysteme gegenüber den großen Ketten und Konzernen ins Hintertreffen zu geraten.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller vertritt dagegen die Ansicht, dass gerade die regionalen Einzelhändler mit ihrem direkteren Kontakt zu den Kunden ihren Service und ihre Werbung auch besser auf deren Wünsche zuschneiden könnten. Und auch das Kartensysteme-Unternehmen danova GmbH in Eichstätt berichtete kürzlich über regionale Bonussysteme mittelständischer Händler, die mit Individualität und Kreativität gute Chancen hätten, sich gegen die Großen zu behaupten. Auch die Internet-Coshopper wie letsbuyit.com sind nach der Abschaffung des Rabattgesetzes völlig legal. Die Folgen der Aufhebung soll jedenfalls eine Arbeitsgruppe im Justizministerium beobachten. (Eva Tasche, dpa) / (cgl)