Ă–ffentlichkeit kann jetzt .info-Domains beantragen

Bis zum 1. Oktober kann jetzt jeder versuchen, sich eine info-Toplevel-Domain vormerken zu lassen.

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Von
  • Christian Kruggel

Bis zum 1. Oktober kann jetzt jeder versuchen, sich eine Toplevel-Domain mit der Endung .info vormerken zu lassen. Das für die Vergabe zuständige Konsortium (Afilias) hat eine Reihe von Firmen, so genannte Registrare, autorisiert, für Kunden info-Domains vorzumerken. Bisher sollte jeder, der sich einen Domain-Namen vormerken lassen wollte, auch das Recht an einem gleichlautenden Markennamen haben. Diese Beschränkung gilt nicht mehr. Die öffentlichen Vormerkungen ab heute sind allerdings nicht verbindlich - den Zuschlag verteilt Afilias in einem Zufallsverfahren. Nach der so genannten Start-up-Periode vergibt die Afilias ab dem ersten Oktober dann noch nicht vorgemerkte Domain-Namen durch direkte Registrierung. Bei dieser wird demjenigen der gewünsche Domain-Name zugesprochen, der ihn zuerst für sich reklamiert.

Wieviele "interessante" Domains es noch gibt, ist indes fraglich - Domain-Grabbing begleitet das Registrierungsverfahren von Anfang an. Bisher hätte sich nach Vorstellungen der Afilias nur der einen Domain-Namen vormerken lassen sollen, der ein gültiges Recht auf einen gleichlautenden Markennamen hat. Doch die Afilias hat sich von Anfang dagegen gewehrt, das Vorhandensein von angegebenen Markenrechten beim Eintragen einer Vormerkung auch zu testen. Erst Mitte August hat die Afilias sich bereit erklärt, selbst fragliche Reservierungen zu überprüfen - freilich erst nach dem Ablauf der Frist, in der sich nur die Besitzer von Markenrechten hätten eintragen sollen. Anfang dieses Monats wurde die Afilias dann von dem ihr übergeordneten Konsortium, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), angehalten, wenigstens Ländernamen von der Vormerkung auszunehmen.

Anläßlich des Grabbing von 1500 Domains durch einen österreichischen Tourismuskonzern versicherte Tommy Williams von der Afilias, man verfüge über ein geeignetes Programm, das die Datenbankeinträge bei der Afilias testet. Dieses Programm werde logische Inkonsistenzen vorgeblicher Markenrechte aufspüren. Außerdem, so Williams weiter, wolle die Afilias bei ihren Prüfungen eingegangene Beschwerden berücksichtigen. Darüber, ob ein Abgleich mit Patentämtern vorgesehen sei und wie das Programm im Detaill arbeitet, wollte Williams keine Angaben machen.

Wer sich nicht auf die Überprüfungen der Afilias verlassen will, kann sich in der so genannten Sunrise-Challenge-Periode bis zum 26. Dezember an die World Intellectual Property Organization (WIPO) wenden. Diese Organisation führt im Auftrage der Afilias ein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren durch. Wer als erster einen bereits vorgemerkten Domain-Namen für sich reklamiert, muss 295 US-Dollar berappen. Bei einem solchen Verfahren liegt die Beweislast bei demjenigen, der die Domain bereits vorgemerkt hat. Sofern er der WIPO kein gültiges Markenrecht nachweisen kann oder nicht auch 295 US-Dollar für die Abwicklung des Verfahrens zahlt, wird ihm die vorgemerkte Domain entzogen. Wer ein Widerspruchsverfahren anstrengt, kann beantragen, dass ihm selbst eventuell widerrechtlich vorgemerkte Domains überschrieben werden. In diesem Falle muss der Antragsteller allerdings selbst ein gültiges Markenrecht nachweisen. Wenn beide Parteien eines solchen Verfahrens die 295 Dollar gezahlt haben, erhält nach dessen Abschluss der 220 Dollar zurück, dessen Antrag die WIPO gefolgt ist. (chk)