Geplantes Urhebervertragsrecht stößt auf Kritik

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin und mehrere Medienvertreter haben die von der Bundesregierung geplante Reform des Urhebervertragsrechts scharf kritisiert.

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Von
  • Christian Persson

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin und mehrere Medienvertreter haben die von der Bundesregierung geplante Reform des Urhebervertragsrechts scharf kritisiert. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung oft unterbezahlten Freiberuflern eine "angemessene" Honorierung sichern. Im Juni war es in erster Lesung im Bundestag.

Das Gesetz greift nach Ansicht Mertins massiv in die Freiheit der Verleger und Rundfunksender ein, Vergütungen selbst in Verträgen festzulegen. Außerdem könne sich niemand mehr auf ausgehandelte Honorare verlassen, weil Urheber nach den Plänen der Regierung noch Jahre nach Vertragsabschluss mehr Geld fordern könnten. Der Regierungsentwurf schaffe eine "kaum erträgliche Rechtsunsicherheit" für Autoren und Verlage, warnte der FDP-Politiker auf einer Podiumsdiskussion der Industrie- und Handelskammer in Mainz.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Sprecher der Geschäftsführung der Verlagsgruppe Rhein-Main, Karlheinz Röthemeier, meinte, derartige Risiken könnten die Verlage nicht tragen. Geschäfte würden verloren gehen, weil sie – wie beispielsweise Übersetzungen – genauso gut im Ausland abgewickelt werden könnten. Der geschäftsführende Gesellschafter des traditionsreichen Mainzer Musikverlags Schott Musik International, Peter Hanser-Strecker, drohte, wenn das Gesetz komme, werde "Schott gezwungen sein, seine Schotten in Mainz dicht zu machen."

Dem Multimedia-Zeitalter wird das Gesetz nach Einschätzung des Justitiars des ZDF, Carl-Eugen Eberle, nicht gerecht. Künftig würden die Rechte an einem Film nicht mehr ausreichen, um ihn auch im Internet zu verwerten, sofern es nicht vorher ausdrücklich mit jedem Mitwirkenden vereinbart wurde. Damit hätten ausländische Sender wie die BBC künftig Konkurrenzvorteile, so Eberle.

Hanser-Strecker mahnte, die neuen Medien forderten ganz andere Gesetze. Die kostenlosen Musikbörsen im Internet machten seine Branche unrentabel, ein "Notstand" sei bereits ausgebrochen. Mittlerweile würden in Deutschland jährlich 240 Millionen CD-Rohlinge verkauft, auf die sich Musik überspielen lasse, aber nur 180 Millionen bespielte Tonträger. "Handlungsbedarf ist gegeben, aber die Bundesregierung nimmt sich das untaugliche Objekt", sagte Hanser- Strecker.

Der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) warf Mertin ideologische Motive vor. Außerdem kritisierte der Landesminister handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf: Nirgends sei ausgeführt, was genau unter einer "angemessenen Vergütung" zu verstehen sei. Außerdem habe die Regierung die Folgen der neuen Regelung nicht abgeschätzt und den Ländern zu wenig Zeit gegeben, um Stellungnahmen abzuliefern. (dpa)

Siehe auch Das Gegenteil des Guten ist nicht immer das Böse, sondern oft auch das Gutgemeinte bei Telepolis. (cp)