Primus-Online erwägt "Abwanderung ins Ausland"

PrimusOnline will gegen das am Freitag verhängte Powershopping-Verbot bis vor den Bundesgerichtshof ziehen und denkt über eine Verlegung des Firmensitzes nach.

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Von
  • David Adamczewski

PrimusOnline will gegen das am Freitag verhängte Powershopping-Verbot in Revision gehen und erwägt eine Abwanderung ins Ausland. Dies sagte heute Bassam Doukmak, der den Bereich PrimusPowershopping als Geschäftsführer leitet. Doukmak zeigte sich von der Urteilsbegründung enttäuscht: "Wenn wir uns beugen, könnten wir unseren Kunden nicht mehr die günstigsten Preise anbieten." Eher werde man den Firmensitz ins Ausland verlegen, als den Richterspruch umzusetzen.

Beim Powershopping-Verfahren werden unterschiedliche Artikel angeboten, deren Preise mit steigender Bieterzahl sinken. Darin erkannten die Richter vom Oberlandesgericht Köln ein Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). "Wenn der Standort Deutschland wettbewerbsfähig sein soll, dann muss das UWG endlich im Sinne der Rechtsgestaltung in den übrigen europäischen Ländern ausgelegt werden", so Doukmak.

Eine endgültige Grundsatzentscheidung will PrimusOnline über den Bundesgerichtshof erwirken. Erst dann ist die Rechtslage für den Kölner Internethändler und auch für die Mitbewerber wie LetsBuyIt.com eindeutig geklärt. (daa)