TV-Magazin: Lauschangriffe verletzen geltendes Recht

In einem heute Abend ausgestrahltem Fernsehbeitrag wird darüber berichtet, wie Ermittler, Richter und Anwälte unrechtmäßige Abhöraktionen billigen.

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Von
  • David Adamczewski

Neuen Zündstoff für die öffentliche Diskussion der verschärften Telefonüberwachung dürfte ein TV-Beitrag liefern. Wie das ARD-Magazin Kontraste gegenüber heise online bekannt gab, wolle man in einem heute Abend um 21:45 Uhr ausgestrahlten Beitrag auf gravierende Rechtsverstöße bei Lauschangriffen hinweisen. Das Magazin zitiert eine rechtswissenschaftliche Studie über 500 überwachte Telefongespräche.

Drei Viertel aller Telefonüberwachungen seien unrechtmäßig gewesen, sagt Kontraste-Sprecherin Susanne Matthiessen gegenüber heise online. Denn anscheinend haben die Richter oft ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und mangels Wissens Abhöraktionen genehmigt, die sich mit dem Gesetz überhaupt nicht vereinbaren lassen. "Viele Richter haben die Anträge nicht geprüft und billigten fast alle von den Ermittlern eingereichten Schriftstücke", weiß sie. Besonders gravierend falle dies in ländlichen Gebieten auf. Dort würden derlei Vorhaben oft von Familienrichtern beschlossen.

Auch die gesetzliche Forderung, alle abgehörten Personen im Nachhinein zu informieren, werde laut Matthiessen reihenweise verletzt: "Nur drei Prozent aller Betroffenen werden informiert -- bei jährlich 500.000 abgehörten Menschen ein Skandal." (daa)