Regulierungsbehörde gibt WLAN bei 5 GHz frei
Am heutigen Mittwoch hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Allgemeinzuteilung für Funknetzwerke im 5-GHz-Band erteilt.
Am heutigen Mittwoch hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, kurz RegTP, eine Allgemeinzuteilung für Funknetzwerke im 5-GHz-Band erteilt. Damit ist auch hierzulande der Weg für schnellere Funknetze nach dem IEEE-Standard 802.11a (bis zu 54 MBit/s brutto bei 5 GHz) frei.
Ab dem heutigen 13. November dürfen Geräte, die die in der Verfügung 35/2002 genannten technischen Merkmale erfüllen, auch in Deutschland eingesetzt werden. Für die WLAN-Hersteller bedeutet die RegTP-Verfügung, dass sie ihre existierende 802.11a-Hardware mit leichten Anpassungen schon sehr bald auf den hiesigen Markt bringen können. Denn die Frequenz- und Leistungsbeschränkungen -- zwischen 5150 und 5250 MHz maximal 30 mW ungeregelt, maximal 60 mW mit Leistungsregelung, wenn das Gerät keine dynamische Frequenzwahl beherrscht -- dürften sich wohl allein mit Firmware-Updates erledigen lassen. (ea)