Gericht entscheidet gegen Online-Wahl

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat der Initiative D21 die Möglichkeit einer vereinsinternen Online-Wahl verwehrt.

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Von
  • Egbert Meyer

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat der Initiative D21 die Möglichkeit einer vereinsinternen Online-Wahl verwehrt. Das Gericht erklärte eine diesbezügliche Änderung der D21-Satzung für ungültig und berief sich dabei auf geltende Rechtsvorschriften. Der Verein dürfe seine Mitglieder nicht zur Anschaffung von Computern und Internet-Zugängen zwingen. Ungeklärt sei außerdem die Frage der Protokolle bei elektronischen Sitzungen. Zudem könnten mögliche Abstimmungen durch unberechtigte Dritte oder Systemabstürze die Online-Wahl infrage stellen.

Norbert Eder, der Sprecher der Initiative, die sich nach eigenen Angaben mit dem Ziel formiert hat, den Wandel von der Industrie- zur Informationsgesellschaft in Deutschland zu beschleunigen, hält die Entscheidung zumindest in einem Punkt für überzogen. "Bei unseren Mitgliedern handelt es sich ausnahmslos um Firmen. Natürlich haben alle Computer mit Internetzugang." Zudem hätten sich die Mitglieder bei der Hauptversammlung unmissverständlich für die Online-Wahl ausgesprochen. Im Kern, so Eder weiter, könne keinem Verein die elektronische Wahl untersagt werden, da es zur Vereinsautonomie gehört, wie Mitglieder die Entscheidungsfindungsprozesse ihres Vereins regeln.

Diese Ansicht teilt auch das Büro des Bundeswahlleiters. In einem Schreiben an die Initiative heißt es unter anderem: "Meines Erachtens sind die vom AG Charlottenburg vorgetragenen Bedenken -- nach den bislang vorliegenden Informationen -- als Ablehnungsgründe untauglich, da es Sache der Mitglieder ist, wie sie durch Satzung die Entscheidungsfindungsprozesse ihres Verein regeln, z.B. durch Abhaltung einer Online-Mitgliederversammlung nebst Online-Abstimmung".

Trotzdem schließt Eder einen Widerspruch gegen den Gerichtsbescheid aus. Um alle Einwände auszuräumen, will die Initiative jetzt für eine ausreichende Zugangskontrolle sorgen, einen Muster-Paragrafen für die Verankerung von Online-Wahlen in Vereinssatzungen erarbeiten und dem Gericht neu vorlegen. (em)