Neuer Prozeß um einen Link

Wieder einmal geht es in einem Gerichtsprozeß, diesmal ab heute vor der Handelskammer des Münchner Landgerichts, um die Verantwortung für Links zu fremden Inhalten.

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Von
  • Florian Rötzer

Wieder einmal geht es in einem Gerichtsprozeß, diesmal ab heute vor der Handelskammer des Münchner Landgerichts, um die Verantwortung für Links zu fremden Inhalten. Thomas Benner hatte auf seiner Website, auf der er Spartips gibt, einen Link zu einer anderen Website gelegt, auf der ein Berechnungsprogramm für Telefonkosten angeboten wurde. Der Hersteller dieses Tarifrechners aber hatte für diesen den geschützten Namen "Explorer" gewählt - und das wird jetzt möglicherweise auch Thomas Brenner zum Verhängnis. Er erhielt von einem Münchner Rechtsanwalt kurz darauf eine Abmahnung, da der Name des verlinkten Tarifprogramms ein eingetragenes Warenzeichen enthalte. Neben der Forderung, den Namen nicht weiter zu verwenden, enthielt die Abmahnung auch die Forderung nach Anerkennung von Schadensersatzansprüchen, wozu auch das Honorar des Rechtsanwalts gehört.

Thomas Brenner, der den Link, wie er sagt, ohne "wirtschaftliches Interesse" setzte, fand heraus, daß noch 80 weitere Websites auf das Programm verwiesen hatten. Brenner will das Honorar des Rechtsanwalts nicht zahlen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Er sei nicht in der Lage, vor dem Setzen eines jeden Links eine Warenzeichenrecherche durchzuführen. Sollte die Klägerin in dem Prozeß Recht bekommen, warnt er, käme dies "einem Maulkorb fürs Internet" gleich. Die Richter prüfen vor allem, ob Brenners Website einen "geschäftlichen Verkehr" darstellt.

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